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Gehsteig oder Begleitweg?

Posted by Robhubi on 18 October 2020 in German (Deutsch).

Gehsteig oder Begleitweg?

Die Unterscheidung fällt nicht immer leicht, da die Gehsteige (Bürgersteige, Trottoirs) selbst schon sehr unterschiedlich gestaltet sein können. Einige Beispiele zu Gehsteigformen wurden im AT-Forum kürzlich diskutiert.

Die Unterscheidung Gehsteig oder Begleitweg ist insbesondere für Radler und Mapper von Bedeutung, da Radeln:

  • am Gehsteig prinzipiell verboten ist
  • am Begleitweg prinzipiell erlaubt ist

Verkehrsschilder wie “Radweg”, “Gehweg” oder “Geh- und Radweg”, sofern sie vorhanden sind, klären natürlich die Sachlage. Um die anderen Fälle geht es hier.


Begriffe

Relevante Begriffe laut Straßenverkehrsordnung:

Gehsteig: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dgl. abgegrenzter Teil der Straße; [1] Abs. 1 Z 10

Straße: eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen; [1] Abs. 1 Z 1

Begleitwege sind in der StVO nicht definiert. Im üblichen Sprachgebrauch sind es eigenständige Wege, gleichlaufend zu höherrangingen Straßen, Bahntrassen, Dämmen und dgl.


Abgrenzung Gehsteig zu Begleitweg

Die Kriterien leiten sich aus den Definitionen ab: Gehsteig = Teil der Straße; Begleitweg = Nicht-Teil der Straße. Der entscheidende Punkt ist: wo ist der äußerste Straßenrand? Einen Hinweis gibt [2] Abs. 3 durch die Festlegung von Mindestabständen zu Straßenrändern.


Abb 1: Eingebettete Straße. Der Straßenrand ist das äußerste Ende der Frostschutzschicht. Daumenwert für den Fahrbahnüberstand: 2x Bankett oder - falls das Bankett begrünt ist - 20% der Fahrbahnbreite (Quelle)Eingebettete Straße


Abb 2: Aufgedämmte Straße. Der Straßenrand ist der Böschungsfuß bzw. der äußere Rand des Grabens (Quelle) aufgedämmte Straße


Abb 3: Eingeschnittene Straße. Der Straßenrand ist der Fuß der Dammböschung bzw. die oberen Kante der Einschnittböschung (Quelle)eingeschnittene Straße


Abb 4: Allee. Alleebäume sind seit alters her Teil der Straße. Aus [3]

Allee


Resümee

Nachdem nun der Blick geschärft ist, was zeigt das Titelbild [4]: Gehsteig oder Begleitweg?

:-)


Referenzen

[1] § 2 StVO 1960 Begriffsbestimmungen; https://www.jusline.at/gesetz/stvo/paragraf/2

[2] § 49 T-StG Bauliche Anlagen an Straßen; https://www.jusline.at/gesetz/t-stg/paragraf/49

[3] O. Hübner: Der Straßenbaum in der Stadt und auf dem Lande, seine Pflanzung und Pflege, sowie die erforderlichen Maßnahmen zu seinem Schutz, Berlin 1914; Link

[4] Mapillary

Discussion

Comment from Hungerburg on 17 November 2020 at 22:25

Hallo Robhubi, das Bild kenn ich! Es zeigt einen Gehsteig, von dir selbst so bestimmt. Aus reiner Faulheit hab ich selber schon an Straßen derartiges als “sidewalk=*” drangehängt, wozu auch parallele Linien zeichnen zu etwas, das schon da ist? Allerdings kenn ichs von fleißigeren Mappern gern als eigenständigen “path” oder “footway” kartiert, mit oder ohne “sidewalk” tag. Ab und zu auch mit “bicycle=yes”, ohne dass das irgendwo ausgeschildert wäre. Wo kein Kläger, da kein Richter?

Comment from Robhubi on 17 November 2020 at 23:57

Du hast geschummelt ;-)

Das Beispiel ist fies, dem Mapper, der hier irrt, ist wenig vorzuwerfen. Vielmehr muss sich die Gemeinde die Frage gefallen lassen, warum sie die unklare Situation nicht ausschildert. Sie wäre nach der StVO verpflichtet dazu.

Comment from Robhubi on 18 November 2020 at 00:19

PS: Bei obigen Beispiel ist die Gemeinde unschuldig, sie hat den Gehsteig als Geh-und Radweg ausgewiesen. Hier ein Beispiel wo der Gehsteig wirklich nicht ausgeschildert ist: https://www.mapillary.com/map/im/ApIJaWWqyQDYeig5W2gLiL.

Der Vordergrund zeigt einen Begleitweg der in einen Gehsteig mündet.

Comment from Hungerburg on 21 November 2020 at 20:16

Diesmal ohne Schummeln: Das Foto ist in Österreich. Hier wird zw. Gehsteig und Gehweg unterschieden. Ersterer ist kenntlich durch bauliche Gegebenheiten, zweiterer durch Beschilderung. Beide sind per se ausschließlich für den Fußverkehr da. In OSM ist beides unter /footway/ zusammengefasst, kommt aufs selbe heraus, also kein Malheur.

Auf dem Bild erkenne ich im Vordergrund keinen Gehweg. Wie auch, ist ja kein Schild da! Das könnte genausogut ein Bringungsweg sein. Der könnte auch in den querenden Bringungsweg münden. Dass das hintere ein Gehsteig ist, der - merke - kein Schild braucht. Wenn man bei dir Straßenbau studiert hat, dann kennt man’s :)

Comment from Robhubi on 22 November 2020 at 19:15

Die Pointe ist, auf dem Gehsteig verläuft der Landesradweg R43: https://www.mapillary.com/map/im/zduTN7XSABuAeNg1gxKdgd. Ein Gehsteig bleibt er wegen der fehlenden Ausschilderung natürlich trotzdem :-)

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