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155474895 over 1 year ago

Zitat:
"Besagte Arme sind im Kataster als öffentliche Zuwegungen in Form von benummerten Grundstücken eingetragen ..., was für Zufahrtsstraßen spricht."

Hier geht aber einiges durcheinander, was ich mal klar stellen und sortieren muss:

Ganz Deutschland ist flächendeckend und lückenlos im Liegenschaftskataster unterteilt in Flurstücke. Jedes Flurstück hat eine Nummer. Das Vorhandensein einer Nummer hat also keine Relevanz bezüglich öffentlich vs. privat.

Der Begriff "Grundstück" stammt dagegen nicht aus dem Liegenschaftskataster sondern aus dem Grundbuch (Amtsgericht, Grundbuchamt). Ein Grundbuchblatt ist unterteilt in laufende Nummern des Bestandsverzeichnisses. Alles, was unter einer laufenden Nummer gebucht ist, ist ein "Grundstück" im juristischen Sinn. Ein Grundstück des Grundbuches besteht aus ein oder mehreren Flurstücken des Liegenschaftskatasters, die über ihr Kennzeichen (Flurstücksnummer) benannt werden. Ein Grundstück bildet üblicherweise eine wirtschaftliche Einheit. Die Flurstücke eines Grundstücks bilden oft eine zusammenhängende Fläche. Das ist aber nicht zwingend. Zu einem Bauernhof kann z.B. auch eine Scheune auf der anderen Straßenseite gehören, die wirtschaftlich zum selben Grundstück gehört, aber getrennt liegt.

Die zitierten "benummerten Grundstücke" sind vermutlich nur die Darstellung der Flurstücksnummer in der Liegenschaftskarte. Die ist immer da und hat keine Aussagekraft bezüglich Nutzungsart oder Status.

148333266 over 1 year ago

Reverted:
changeset/149785856

144346960 about 2 years ago

Wenn die Schilder entfernt wurden, dann ist es nun keine Einbahnstraße mehr.

142609666 about 2 years ago

Ich habe den alten gesperrten Teil bis zum Abzweig der neuen Strecke heute auf Construction gesetzt.
Der Radweg führt inzwischen schon über die neue Brücke.