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Wandrer wird alle paar Monate aktualisiert. Aber da 100% Meckenbeuren ohnehin ein mittelfristiges Projekt ist, habe ich genug Zeit…

Als Mathematiker ist für mich erst einmal jede Erstellung einer Linie, die Punkte verbindet, Routing. Wenn die Aufgabe ist "10km Laufstrecke auf dieser Insel" (was dann ohne Sackgassen mit 180°-Wende nicht geht), ist das erst genauso Routing, wie "Kürzeste oder schnellste Verbindung zwischen A und B" oder "von A nach B ohne Gemeinde X zu verlassen". Deshalb fällt mir die Betrachtung "Was kommt in der Realität vor?" schwer – alles davon ist gleichberechtigt.

Du meinst §42 nicht §41, oder? VZ331 kommt aus Anlage 3, nicht 2. Ändert aber in der Sache nichts. Meine Erfahrung mit juristischen Fragestellungen rund ums Rad ist allerdings ernüchternd. Es würde mich nicht wundern, wenn ein Gericht in unserem Fall etwas für den Radfahrer auf der Zufahrt finden würde und sei es "Sie sind absichtlich eine Straße hineingefahren, bei der Sie von der Beschilderung gewarnt wurden, dass man ggf. nicht mehr legal weiter kommt" oder "in der Gesamtschau der Umstände ist diese Situation einem Verbot gleichgestellt". Man ist dann vielleicht die OWI los, aber nicht die Mitschuld bei einem etwaigen Unfall.

Aber jetzt wird's akademisch! Ich bin ja mit allem einverstanden, find's halt unbefriedigend. Ich fände es aber auch unbefriedigend, wenn wir motorroad=yes (wie von mir ursprünglich gedacht) eintragen würden. Denn das stimmt halt auch nicht wirklich. Einzige "Lösung" wäre m.E. ein neues highway=primary_link_motorroad, aber OSM mit neuen keys vollzuballern ist natürlich keine "Lösung".

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Hhhm, du hast mit allem Recht.

Dennoch irgendwie unbefriedigend: Man "darf" mit dem Fahrrad die Zufahrt entlang fahren und muss dann abrupt absteigen. Noch nicht einmal wenden darf man (doppelte Linie). Ich vermute doch sehr, dass das so nicht beabsichtigt ist!

Interessanterweise konnte ich nicht herausfinden, ab wann genau eigentlich bei Autobahnen oder Kraftfahrstraßen das Radfahren verboten ist. Ich dachte immer, dass schon das VZ430 oder VZ440, nicht erst VZ330 das Abbiegen mit dem Fahrrad verbietet. Dann müsste das VZ331, das als Piktogramm in den Abbiegepfeil vor der Zufahrt integriert ist (nicht: Piktogramm separat vom Pfeil), wie ein VZ430/440 verstanden werden. Die Pfeil-mit-Sinnbild-Kombo bedeutet dann nicht "dort kommt dann bald die Kraftfahrstraße", sondern "mit dem Abbiegen ist man auf der Zufahrt zur Kraftfahrstraße".

Aber: Das ist anscheinend nirgends so genau geregelt. Tja!

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Schild ist wie im Änderungssatz angegeben VZ331.1 – ich war mir unsicher, wie Auffahrten zu Kraftfahrtstraßen gehandhabt werden und konnte mir aus Beispielen keine allgemeine Regel ableiten. motorroad=yes geht natürlich auch.

Wegen des Routing: Ich benutze wandrer.earth (mein Ziel; alle Wege von Meckenbeuren zu Fuß oder mit dem Rad besuchen) + Tools zur Routenplanung. Da werde ich dann auf meinem Garmin auch in Sackgassen rein- und rausgeführt.

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Im Wiki steht's für "permissive" umgedreht: Alle dürfen durch, es sei denn es wird ihnen verboten. Was du meinst ist "permit", statt "permissive", oder?

Auf dem Schild (an beiden "Eingängen") steht aus der Erinnerung zitiert: "Willkommen auf Hof XYZ, bitte nicht die Wege verlassen, Hunde an die Leine, usw".

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Ich bemühe mich um Konsistenz mit den Mapping-Standards der Gegend. highway=service bedeutet hier (habe ich mir aber auch nur mit Mühen erschlossen!): Hat keine Radinfra, ist aber ggf. die Radinfra. Ich finde das auch nicht gut, aber so isset halt.

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Ich schau es mir gerne noch einmal vor Ort an! Gerne selber ändern, wenn meine Überlegung nicht überzeugt.

Meines Wissens gibt es nicht das eine Kriterium für die Einordnung Zufahrtsweg vs. Unklassifiziert, sondern es kommt auf das Gesamtbild an. Hier vor Ort sehen Zufahrtswege so aus:

way/1259510003
way/45240784
way/453899204

Diesen Wegen ähnelt dieser Weg nicht: Hier fahren höchstens Anlieger entlang, Vogelkundler und Angler benutzen den Weg, um zur Schussen zu kommen, evtl. auch Kanuten, Radfahrer schauen sich die Natur an usw. Zugangsverkehr findet hier nicht nennenswert statt. Daher mangels Verkehr Unklassifiziert statt Zufahrtsweg.

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Danke für die Rückmeldung! Ich bin mir in der Tat nicht ganz sicher, wann welcher Access-Tag angemessen ist. Die Verkehrszeichen sind VZ250 und VZ54. Außerdem sind Schilder mit den Aufdrucken "Privatgrundstück", "Warnung vor dem Hunde!" und "Privatweg - Durchgang und Durchfahrt verboten" angebracht. Ja, es sind wirklich 5 Schilder an einem Pfosten! Was das für Post (ggf. mit Auto) und Müllabfuhr rechtlich bedeutet, weiß ich nicht. Rettung, Feuerwehr und Polizei dürfen im Einsatz ohnehin überall hin, oder? Was trage ich da am besten ein? (PS Ob die Schilder legal dort hängen, weiß ich nicht. Das ist eine benannte (gewidmete?) Straße, die durch diese Schilder unterbrochen wird.)