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@limes11 Danke für den Hinweis. Ich habe alle expliziten Zugangsberechtigungen entfernt, so dass nun jeder diesen Abschnitt nutzen kann.

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Grundsätzlich darf nur das gemappt werden, was der tatsächlichen Situation vor Ort entspricht. Verbotsschilder für diese asphaltierte Straßenbahnquerung fehlen. Es gibt lediglich Gebotsschilder, die Fahrtrichtungen für Fahrzeuge vorschreiben. Für Fußgänger gibt es keine Beschränkungen.

Um die Situtation zu überprüfen, habe ich mir das vor Ort nochmals genau angeschaut. Dort und auch an allen benachbarten ebenfalls legalen Querungsmöglichkeiten hängt ein Schild, das ein Betreten der Bahnanlagen (außerhalb) der Querungmöglichkeiten verbietet. Demnach dürfen die Gleise nicht als Gehweg genutzt werden. Eine Querung ist jedoch erlaubt.

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Hi. Deine Argumente sind mir bekannt. Ich habe mich weiter eingelesen und kann dazu kurzfristig keine für mich zufriedenstellende Aussage treffen. An dieser Stelle treffen zwei gleichwertige Straßen aufeinander, die dann im Folgeabschnitt Straßenabschnitt den doppelten Verkehr zu tragen hat. BG

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Ist korrigiert

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Deine bildliche Beschreibung hat schon geholfen. Viele Dank!

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Ein Ändern eines Multipolygens in eine Fläche ist auf den ersten Blick nicht intuitiv. Wie bist Du vorgegangen?

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Das ist ein persönlicher Behindertenparkplatz, der nur mit einer bestimmten Ausweisnummer benutzt werden darf.

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Ich möchte sie als Fläche zeichnen. Teilweise sind hier Multipolygone entstanden. Das war keine Absicht und wird wieder korrigiert.

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Ich habe das wikipedia-Tag mit dem Schlüssel wieder ergänzt. Danke fürs Aufpassen.

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Hab den Tag entfernt. Es war nicht meiner.

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GoogleMaps führt bereits das gewünscht Routing durch. Das kannst Du zum Vergleich nutzen.

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Hier findest Du die neue Beschilderung:

https://www.radfahren-ffm.de/media/kettenhofw._m_b_bl._5_23-03-07.pdf

https://www.radfahren-ffm.de/media/kettenhof._m_b_bl._6_23-03-30.pdf

https://www.radfahren-ffm.de/media/kettenhofw._m_b_bl._7a_23-03-07-1.pdf

https://www.radfahren-ffm.de/media/kettenhofw._m_b_bl._7b_23-03-07.pdf

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Fahrradstraße (Zeichen 244.1) mit Zusatzzeichen "Anlieger frei" steht jeweils zu Beginn eines Straßenabschnitts. Das gilt für die drei Straßenteile zwischen der Senkenberganlage und der Mendelssohnstraße.

Da der zweite Teil (Hausnummer 116) und dritte Teil (Hausnummer 100) auch über die Schumann- bzw. Beethovenstraße erreicht werden kann, darf nicht über den ersten bzw. zweiten Teil geroutet werden.

Demnach müssen für den zweiten Teil KFZ über die Schumannstraße und für den dritten Teil über die Beethovenstraße geroutet werden, ohne dabei den ersten bzw. zweiten Teil des Kettenhofwegs zu nutzen.