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91542008

Vorher war garnichts "Standard". Es war kein Unterschied zwischen öffentlichen Weg und privaten Weg erkennbar. Wie wärs wenn man vorher einen Blick in den Kataster wirft.

91542008

Ich weiß wie es in der Natur aussieht, du sicher nicht und kenn auch das Orthofoto, da sieht man keinen Weg
§33 Forstgesetz 1c
Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen, diese unbeschadet des § 4 Abs. 1, solange deren Bewuchs eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht hat.

91542008

Ich weiß sehr wohl daß man in Österreich den Wald betreten darf. Es gibt aber auch Ausnahmen, z. B. Jungbestand. Der eingezeichnete Pfad ist eher eine Rückegasse als ein Fußweg. Also löschen