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126870092 about 3 years ago

Ja, konnte während der Arbeit vor Ort vorbeischauen, um das auch richtig einzutragen. Hab beim ersten Erstellen überhaupt nicht an die Straße gedacht.
Ob das jetzt wirklich ein Gewerbegebiet ist, weiß ich nicht. Das Hofgut kam deutlich nach dem Bauernhof und den Wohnhäusern, die da standen (an den Hausnummern etwas ablesbar). Aus diesem Grund habe ich die Straße als "residential" eingestuft. Absolut sicher bin ich mir auch nicht.
Vielleicht kennt sich jemand anders in diesen Dingen besser aus und ändert es entsprechend ab.

In diesem Sinne, fröhliche Weihnachten (und guten Rutsch)

126870092 about 3 years ago

Grüße,
natürlich müsste das eine entsprechend Zufahrt sein, du hast recht. Allerdings kann ich derzeit nicht mit absoluter Bestimmtheit sagen, bis wohin genau diese Zufahrt so freigegeben ist. Meine Vermutung wäre, mind. bis zum Haus mit der Nr. 2.

Beim zweiten Problem habe ich mich zu sehr auf die Vorschläge von JOSM verlassen. Das sind lediglich Fußwege (footway, jedoch kein path), die die Vorderseite des Gebäudes mit der Terrasse auf der Rückseite verbinden. Deshalb auch noname=yes. Das habe ich jetzt auch entsprechend korrigiert.

Danke fürs darauf Aufmerksam machen.

68379025 almost 7 years ago

Der Übergang an die neue Besitzerin ist in den letzten 2-3 Wochen gewesen. Selbst letzte Woche waren noch keine offiziellen Schilder zur Öffnungszeit vorhanden.
Da die Telefonnummer ein Festnetzanschluss ist, bin ich erstmal davon ausgegangen, dass sie noch weiterhin korrekt ist; diese ändern sich bei Umzügen eher selten.
Bei der EMail kann ich es, ehrlich gesagt, noch nicht sagen. Die Homepage habe ich entfernt, da diese auf keinen Fall mehr stimmt.

60487277 over 7 years ago

Dann muss ich das falsch interpretiert haben. Etliche Schilder, die dort hingen, sahen nicht wie die typischen Baustellenbegrenzungen aus. Deshalb habe ich angenommen, dass das durchaus dauerhaft gedacht war.
Ein gutes Beispiel für Dauerhafte Begrenzung an einer wichtigen Straße wäre Hagnau am Bodensee mit der B31. Es kann also durchaus vorkommen.

47974031 over 8 years ago

Danke, da war ich mir nicht sicher, habe nur den Doppelnamen gefunden.
Eher würde ich aber die Adresse beim POI löschen und beim Gebäude belassen. Und beides einzutragen sollte kein Problem sein.

45241828 almost 9 years ago

Danke für die Korrektur.
Hab anscheinend die Karte falsch herum interpretiert.
Grüße, jamos