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47512004

Hallo Peilscheibe,
danke für diese Hinweise.
Wenn man also nicht 100% weiß, ob es eine Nutzungsfreigabe für OSM gibt, sollte man auf eine Quellangabe verzichten. Dies werde ich wohl in der Zukunft so machen.

47512004

Hallo Peilscheibe,
das LGRB-BW ist eine Landesbehörde und stellt seine Karten zur freien Verfügung.
In seiner AGB unter 6.4 "Nutzungsrecht für Inhalte der Webseiten" bekommt der Nutzer ohne Rückfragen ein Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2. Es muss aber auf die Datenquelle hingewiesen werden.
Ich bin kein Jurist und kann deshalb nicht beurteilen, ob dies für die Benutzung in OSM so in Ordnung geht.
Hier noch den Link zur AGB.
https://produkte.lgrb-bw.de/agb/