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Hallo, vielen Dank für den Hinweis. Das war tatsächlich ein Fehler meinerseits. Habs gerade ausgebessert. Müsste jetzt wieder stimmen.

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Hallo Adrian, beim dem Weg handelt es sich um einen nicht gekennzeichneten Weg und laut geltender Verordnung des Landratsamtes ERH (§4 Abs. 2. Satz 3) ist das Betreten auch für Fußgänger untersagt. Siehe auch meine Kommentare in Version #21, #15 u. #13. Ich werde das access tag deshalb wieder zurücksetzten.
Wenn du andere Information hast, die deiner Meinung nach den Zutritt für Fußgänger erlauben, dann kannst du das gern im Kommentarfeld anmerken.
Ansonsten weiterhin viel Spass beim Mappen :)

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Zum Grünpunkt-Forstweg:
Das der Weg die Grenze des NSG bilden sollte ist naheliegend. Aber mekrwürdig ist, warum die Verläufe der Grenze und des Forstweges doch so stark voneinander abweichen. Nicht nur bei OSM sondern auch bei den offiziellen Karten (z.B Bayernviewer)

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Ich hatte mich nur auf den "Rathsberger Wildnispfad" bezogen. Jetzt ist er korrekt und konsistent getagged. Die Beschilderung vor Ort ist leider irreführend: das Radfahrverbotschild suggeriert, dass Fussgänger erlaubt sind, was aber lt. Verordnung zur "Wildnis am Rathsberg" nicht der Fall ist.

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Hallo Milet,
auch wenn hier keine entsprechende Beschilderung vorhanden ist, gibt es doch eine Verordnung, die das Betretungsrecht dieses Pfades eindeutig regelt. Deshalb ist die Löschung der access Tags m.E. nicht gerechtfertigt...
Gruß Grobi

26069530

Hallo 1358,

Grundlage für das Tagging ist die Karte im Anhang der Tennenlohe-Verordnung:

http://www.erlangen-hoechstadt.de/fileadmin/eigene_dateien/das_amt/Sicherheit_und_Ordnung/Verordnung_Tennenlohe/tennenlohe_25000.pdf

Nur die Wege, die dort grün gekennzeichnet sind, dürfen lt. Verordnung betreten werden. Alle anderen sind verboten. Dies gilt sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger (deshalb allgemein access=no).

Falls ich versehentlich einen Weg mit access=no getagged habe, der lt. Verordnung frei gegeben (=grün) ist, korrigiere ich es gerne. Bitte mir einfach die Way-ID mitteilen.

Das LRA-ERH hat sich leider wenig Mühe bei der Ausarbeitung der Verordnung gegeben. Deshalb sind auch bestehende markierte Wander- und Nordic-Walking Wege von dem Betretungsverbot betroffen.

Deinen Hinweis auf die "Schwarze Grille" finde ich interessant. Wo genau ist dieser Weg verzeichnet? Kannst Du mir evtl. auch noch sagen, welche offiziellen Karten du meinst?