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Rechts vom Rechteck ist gar kein Wald mehr, sondern Wiese mit ein paar angepflanzten Einzelbäumen, was man auch auf dem Satellitenbild schon sieht. Vor etwa 3 Jahren war auch das noch waldartiges Dickicht.

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Die Schilffläche und dort wo gerodet wurde, ist jetzt definitiv kein Wald. Im unteren Teil des Rechtecks stehen die Bäume noch und das Wasser reicht bis zu der höher gelegenen Fläche, auf der der Weg verläuft und sich das Straßenbahndepot anschließt. Die Bäume wachsen dort auf einer tieferen Fläche, die unter Wasser steht und sich auf diesem etwa 2 Meter tieferen Niveau mindestens bis zum Schilf im nördlichen Teil des Rechtecks hinzieht. Am rechten Rand des Rechtecks ist eine Böschung von etwa 1,5 Meter Tiefe, dann kommt Schlamm und das Gelände fällt weiter nach Westen ab, wo dann Wasser steht. Weiter links sind wieder Bäume. Wie weit innerhalb dieser Bäume das Wasser geht, kann man von der Böschung aus nicht erkennen. Vor der Rodung war ja alles außer der Schilffläche bewaldet. Das ist jetzt nicht mehr so.

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Laut der Karte mit dem Reitweg sollen dieser Weg way/554691253, der heute definitiv eine Sackgasse ist, und dieser Weg way/1144079140, der explizit durch ein Schild gesperrt ist, einen Rundweg bilden. Das ist heute definitiv nicht mehr der Fall. Auch bezüglich des Reitwegs auf diesem Stück way/992466675 bin ich mir nicht sicher, ob das tatsächlich noch mit diesem Stück way/160790233 verbunden ist. Ich schaue mir das dämnächst mal an.

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Auch aus diesem Dokument https://www.nabu-ka.de/app/download/10645208685/nsg_burgau_reitweg_angelsport.pdf?t=1758829812 geht nichts derartiges hervor. In diesem ist eingetragen, wo betreten und befahren verboten ist.

https://www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltung_und_Stadtpolitik/Stadtrecht/3_Wissenschaft_und_Kultur/3-3-1_NLSG_Burgau.pdf Hier taucht der Begriff der befestigten Wege in §4.13 auf und wird in $5.5 wieder relativiert. "für die sonstige bisher rechtmäßigerweise ausgeübte Nutzung der Grundstücke, Gewäs-
ser und Wege sowie der rechtmäßigerweise bestehenden Einrichtungen in der bisherigen
Art und im bisherigen Umfang sowie deren Unterhaltung und Instandsetzung mit der
Maßgabe, dass organisierte Wanderungen der Genehmigung der höheren Naturschutz-
behörde bedürfen." Als Einzelperson darf ich also diese Wege nutzen, aber als Gruppe, brauche ich eine Genehmigung.

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Auf den Schildern, die auf das Naturschutzgebiet der Burgau hinweisen steht nichts über befestigte oder unbefestigte Wege. Es gibt aber Wege, die explizit durch Beschilderung auch für Fußgänger gesperrt sind. https://www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/03_Umwelt_Klima/032_Naturschutz/Faltblatt_Burgau.pdf Dieses Dokument forder sogar explizit zur Erkundung auf und weist darauf hin, auf den Wegen zu bleiben, ohne zwischen befestigt und unbefestigt zu differenzieren. Ich halte das mit dem access-no daher für äußerst fragwürdig. Selbst wenn es für Beamten irgendwo solch eine Regelung geben sollte, so ist sie hinfgällig, da für den Bürger nicht erkennbar. Was auf den Hinweisschildern steht, kann man sich durchlesen und dann beachten. Was dort nicht steht, ist nicht relevant. Daß man mit der Drohne nicht fliegen darf steht zwar auch nicht da, ist aber auch nicht nötig, weil man ja grundsätzlich nicht fliegen darf, ohne vorher in der Karte der DFS sich vergewissert zu haben, daß man dort, wo man fliegen will auch fliegen darf. Die Karta von der DFS sagt es klipp und klar, daß man nicht ohne explizite Genehmigung fliegen darf. Somit braucht dieses Detail auf den Tafeln nicht aufgeführt sein.

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Sackgassenschilder gibt es, aber soweit ich mich erinnere nicht an der Absperrung selbst, sondern an der Ecke Eggensteiner Straße/Wikingerstraße.