Hallo Toni,
ich hatte -da ich regelmäßig mit (bezahlten) Flurkarten von "GeoDatenOnline" der bayerischen Vermessungsverwaltung arbeite- auch schon ein Gespräch hinsichtlich der Nutzung der in meinem Besitz befindlichen ALKIS-Datensätze. Dementsprechend ist die direkte Nutzung der Vekordaten (!) dann zulässig, wenn jeweils ein entsprechender Urheberrechtsverweis erfolgt. Bei reiner Nutzung meiner Flurkarten als Informationsquelle und anschließender händischer, ungefährer Korrektur insbesondere der Gemarkungsgrenzen wird demnach kein Urheberrecht verletzt, so hatte ich das verstanden. Aber das bezieht sich nur auf zahlungspflichtig erworbene Flurkarten, wie das mit dem frei verfügbaren BayernViewer ist (den ich eigentlich nie verwende), weiß ich nicht.