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176447163

Guten Morgen,

das Zusatzzeichen mit der Aufschrift: Lieferverkehr Steinbruch frei, meinte ich mit Privat.
Von beiden Richtungen ist die Beschilderung angebracht.
Für Radfahrende und Fußgänger, insbesondere für Wanderde gelten auf Wald- und Feldwegen besondere Rechte der Benutzung, im Regelfall wird zusätzlich zum VZ: 1026-36, 1026-37 oder 1026-38 kein zusätzliches Schild wie VZ 1022-10 benötigt. Geregelt ist dies unteranderem im Betretungsrecht (zum Zwecke der Erholung/Sport).

Einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen 

Anton

176447163

Hallo MichS,

es handelt sich um einen Feldweg, es sind die Verkehrszeichen: Verbot für Fahrzeuge aller Art mit dem Zusatzzeichen Land- und forstwirtsch. Verkehr frei, darunter: Lieferverkehr Steinbruch frei.

Mit freundlichen Grüßen 
Anton

167012766

Ich habe soeben den Ref des Feldweges (gesperrtes Teilstück für KFZ, ehem. K 15 Bad Dürkheim) entfernt.
Da die Stationszeichen noch vor Ort angebracht sind, bleibt die K 13
weiterhin ein Kreisstraße.
Zudem da kein Durchfahrtverbot besteht handelt es
sich hierbei um keinen wirklichen Forstweg sondern eher um eine Nebenstraße, das Verkehrszeichen vor Ort beschränkt die Zufahrt lediglich auf eigene Gefahr, jedoch nicht als Verbot und Kreisstraßen können durchaus Nebenstraßen als Sackgasse für KFZ sein, wie in diesem Fall.

167012766

Hallo mani100,

ich habe die Straße mit ref=K 13 versehen, da entlang des Straßenverlaufs Stationszeichen mit der Beschriftung K 13 angebracht sind.
Am Ortsausgang Gimmeldingen ist zudem folgende Verkehrszeichenkombination angebracht: Achtung, Zusatzzeichen: Forstweg Benutzung auf eigene Gefahr, Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h, aber durch die Stationszeichen ist dieser „Forstweg“ trotzdem noch eine Kreisstraße.
Von der K 16 aus bis zum Parkplatz in höhe des Forsthaus Benjental ist die K 13 ein reiner Forstweg (Feldweg), also für Kraftfahrzeuge außer Forstbetrieb, Fahrräder, etc. gesperrt.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

165474869

Habe den Zufahrtsweg nun auch mit: agricultural vervollständigt.

165474869

Hallo Lokai,
finde deine Lösung mit dem Wanderparkplatz gut, da das Schild eben so weit weg steht hatte ich den anderen Parkplatz so gelassen.

Der Parkplatz vor dem Freizeitgebiet befindet sich direkt am Zufahrtsweg, welcher nur für Anlieger und landwirtschaftlicher Verkehr frei gegeben ist, somit habe ich es auf den Parkplatz übertragen.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

147450990

Hallo Lokai,

der Name war mir bekannt, da ich aus der Nähe komme.
Ich habe nachträglich nach Quellen für
den Namen gesucht und unteranderem
das hier gefunden.:

https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-kusel_artikel,-spazierg%C3%A4ngerin-nimmt-schuss%C3%A4hnliche-ger%C3%A4usche-wahr-_arid,5703706.html

https://www.komoot.com/de-de/highlight/6604435

Zudem habe ich soeben den Ententümpel überarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen 
Anton

150721056

Hallo Geo-Tobi,
ich habe den Weg bei Werdum nun korrigiert, habe bicycle=yes gesetzt.
Ob die Beschilderung noch aktuell ist weiß ich aber leider nicht, danke für den Hinweis.

Anton

162514057

Guten Tag MichS,

Bei den Wegen ist jeweils das VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen: Land- und forstwirtsch. Verkehr frei angebracht
als auch darunter das
VZ 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg), ich habe dies auch bei den Wegen in OSM als Verkehrszeichen kartiert.

Daher habe ich über die angegebenen Wald-/Feldwege, wegen VZ 250 mit Zusatzschild Land- und forstwirtsch. Verkehr frei die Wege gelassen und darüber einen Pfad, welcher für Fußgänger und Radfahrer “designated“ ist angelegt, wegen des VZ 240.

Anton

162241156

Hallo MichS,

wieso haben Sie den Eigennamen des Wegs entfernt, ein Wegweiser mit dieser Aufschrift ist doch vor Ort?

Anton

159671483

Guten Morgen woodpeck,
vielen Dank für die Nachricht und den Hinweis!
Mir war das anfangs nicht bewusst bis ein weiterer Nutzer mich darauf aufmerksam gemacht hatte, weil ich diese unzulässige Quelle nutzte.
Begonnen hatte alles damit, dass ich in meiner Heimat nach namentlichen Belegen/Quellen gesucht habe, welche ich von Haus aus bereits kannte, (wie z.B. Steinchesrech, …).
Ich gebe zu, dass ich bei meiner letzten Änderung („Veränderung bei Landstuhl: Breitenwald, Olenkorb“) das Waldgebiet „Olenkorb“ aus der RLP-Karte übernommen hatte. Bereits zuvor hatte ich bei Ehweiler die Ackerfläche „Jenseits Krähweiler“ aus der RLP-Karte übernommen, da dieses Feld namentlich übereinstimmt mit dem dort einst existierenden Ort.

Da ich diese Namen einfach übernommen habe, habe ich nun diese in OSM gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen 

Anton

157212646

Hallo MichS,

danke für die wichtige Information, dass hatte ich nicht gewusst.
Ich werde umgehend die Flurstücksnummern entfernen.

Mit freundlichen Grüßen 

Anton

156055009

Hallo MichS,

ich stimme Ihnen zu, ich werde die Beschriftung der Parkplatz Fahrgassen des Finanzamtes korrigieren.

Die Fahrgassen und Wege „Am Roßberg“, sind soweit ich sehe korrekt eingetragen.
An der Einmündung zur L 360 und an der Einmündung zur Homburger Straße stehen Straßennamenschilder mit der Aufschrift: Am Roßberg.

Mit freundlichen Grüßen 

Anton

154941665

Hallo MichS,

am Ecker-Brunnen in Schellweiler hatte ich einen Picknickplatz hinzugefügt, da am Brunnen eine Sitzgelegenheit und nebenan sogar eine Sitzbank ist.
Auch bei Sonne bietet der Picknickplatz Schatten, da sich dort Bäume befinden. Ein Picknicktisch ist nicht vorhanden.

Am Ecker-Brunnen befindet sich ein Schild mit dem Wappen von Schellweiler, daneben steht
Ecker-Brunnen und darunter stehen freiwillige Helfer, die die Bauarbeiten für den Brunnen durchführten.

Mit freundlichen Grüßen 

Anton

153946405

Ok, Danke für die Info.

152128634

Du kannst ruhig die Rollen überarbeiten, ich kenne mich leider selbst damit nicht gut aus.

152128634

Hallo GerdP,

ich habe soeben die Relationen überarbeitet, ich hoffe sie stimmen so.
Auch in Harlesiel habe ich diese verändert und zusätzlich die Einbahn-Regelung überarbeitet.
Da an dieser Stelle kein Ende Schild oder die Verkehrszeichen Fußweg oder Radfahren Verboten stehen, müssen Radfahrer diesen Weg bis zum Ende hinter der Brücke nutzen.
Die Radfahrer aus entgegengesetzter Richtung dürfen erst nach der Brücke (vor der Einmündung der Bundesstraße) den Radweg nutzen.

In Burhafe habe ich die Verkehrszeichen gesehen.
Allerdings fehlt von der Ampel aus gesehen die Verkehrszeichen, die erlauben würden, dass Radfahrer den Bürgersteig befahren dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Anton

152128634

Ich habe jetzt die Relationen verändert.

152128634

Hallo GerdP,

Da ich dort nur zum Urlaub machen war habe ich eben in Google Earth nachgeschaut, bezüglich des Wegs in Burhafe. Es befindet sich nach der Ampel kein Verkehrszeichen (VZ 240 oder VZ 1022-10), somit müssen an dieser Stelle Radfahrer die Straße nutzen.
Allerdings könnte Google Earth dort veraltet sein und ein oder mehrere Verkehrszeichen hinzugekommen sein.

Was mit dem Weg in Altfunnixsiel ist weiß ich leider nicht mehr, daher könnte es sich um einen Fehler handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Anton

153474965

Hallo, das werde ich noch ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Anton