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Guten Tag NiLaKol,
es stimmt, dass in der Festsetzungskarte und auch in der Grundkarte in der Nähe des hier eingezeichneten Querweges eine gestrichelte Linie eingetragen ist. Gemäß der textlichen Festsetzung sind jedoch nur ausgewiesene Wanderwege (hier nicht der Fall), sowie Wege, Straßen und Rückegassen zu betreten. Als "Wege" gelten hierbei ausgewiesene Fahrwege/Waldwirtschaftswege, die grundsätzlich ganzjährig mit einem normalen, mit Front- oder Heckantrieb ausgestatteten, Personenkraftwagen befahren werden können.
In diesem Sinne handelt es sich bei der gestrichelten Linie nicht um einen Weg der im Sinne der Schutzgebietsverordnung genutzt werden sollte.