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97048462 over 2 years ago

Ich werde bei Gelegenheit beim LANUV nachfragen in wie weit eine Korrektur möglich ist.

97048462 over 2 years ago

Hallo zusammen,
das besagte Naturschutzgebiet befindet sich im Landschaftsplan IV "Stolberg/Roetgen" und wird dort unter der Nummer 2.1-30 "Hoscheiter Venn mit Quellgebieten des Dreiläger- und Schleebaches" geführt. Wie es zu den unterschiedlichen Schreibweisen gekommen ist kann ich nicht beantworten. In anbetracht der Tatsache, dass der Landschaftsplan eine politisch beschlossene Satzung ist und auch die ortsübliche Schreibweise das "t" vorsieht, ist die Änderung m.E. in Ordnung.
Beste Grüße aus der unteren Natruschutzbehörde der StädteRegion Aachen