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sehe gerade, du hast es schon gemacht :-) Danke.

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Ja, du hast vollkommen recht. Ich hatte es mit dem ASTRA kurzgeschlossen, und hier die "offizielle" Antwort:

Im von Ihnen angesprochenen Abschnitt steht die A16 auch dem Langsamverkehr (Velo, Töffli, Traktoren) offen. Sie entspricht deshalb nicht den Anforderungen an eine Nationalstrasse 1. Klasse (Autobahn) oder 2. Klasse („Mini“-Autobahn mit reduzierten Fahrbahnquerschnitten oder Autostrasse), sondern ist eine Gemischtverkehrsstrasse und wird somit zur Nationalstrasse 3. Klasse. Nationalstrassen erster und zweiter Klasse stehen ausschliesslich dem „schnellen“ Verkehr zur Verfügung (Fahrzeuge, welche legal mindestens 80 km/h erreichen dürfen).

ich werde die Umklassifizierung zu Hauptstrasse (primary) wieder vornehmen. Sorry für den Fehler und Danke für das Feedback!

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Es gibt tatsächlich einen Fahrradstreifen auf einem Teil der Autobahn A16 im Abschnitt zwischen Biel und Reuchenette. Da hat sich auch nichts geändert. (Ich wohne gleich um die Ecke).
Die Strasse gilt aber (soweit ich es eruieren kann) offiziell als "Autobahn", womöglich müsste man sie so klassieren dass auf gewissen Abschnitten "Fahrrad" erlaubt ist. Wäre das richtig(er)?