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Hallo Limes,
ich habe eben herausgefunden welches Forstamt dort zuständig ist. Ich werde versuchen zu klären was es mit die Verbotsschildern auf sich hat und meine Änderung (kein Durchgang) ggf anpassen. Was die Unpassierbarkeit der gelöschten Wegabschnitte betrifft - dabei bleibe ich aber.

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Hallo Limes,
zu der Änderung der Wege am Gesterbach: Dort mag es auf einigen Abschnitten erlaubt sein zu laufen (von oben kommend hinunter zum Gesterbach gibt es jedoch ein Verbotsschild "Wildschutzzone"), aber es gibt schlicht die Wege nicht mehr. (Absolut unpassierbar; jedenfalls ab da wo ich es gelöscht habe - bitte gerne selber prüfen). Zum Thema Wildschutzgebit: Ob dieses Schild ("Wildschutzgebiet - Betreten verboten") rechtlich bindend ist, will ich gerne noch prüfen - bin da auch skeptisch. Jedoch: ich habe am oberen Teil des Gesterbach mehrfach Tiere aufgeschreckt (gesehen Rehe und gehört - krachende Zweige im Gestrüpp, weil Rehe?/Wildschweine?panisch die Flucht ergriffen) - habe mich dort so unwohl gefühlt (als Ruhestörer) wie noch nie auf einer Wanderung (und ich laufe viel). Grundsätzlich sollten die Forstbetriebe selbst Verbotszonen in den OSM Karten einzeichnen. (Ich sehe halt nur die Schilder - oder werde angesprochen von einem verärgerten Forstarbeiter)