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Den "gelb markierten Irrweg" gibt es in der Natur nicht. Daher habe ich die Relation hinausgegeben.

178679984

Hallo.
Das stimmt leider so nicht. Selbstverständlich gibt es ein Forstgesetz, worin auch die Nutzung des Waldes geregelt ist.
Prinzipiell darf der Wald zu Erholungszwecken betreten werden, eine Nutzung darüber hinaus ist nur mit Zustimmung des Grundeigentümers erlaubt.
Unter diesem Link ist das Thema Radfahren nochmal gut zusammengefasst und du findest auch eine Weiterleitung zur gesamten Rechtsmaterie. https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/reisen_und_freizeit/freizeit-in-der-natur/freizeit_im_wald/Seite.3750060

Forststraßen sind laut Forstgesetz übrigens Wald und wurden zum Zwecke der Holzbringung errichtet. Auch aus diesem Grund ist eine Befahrung zu anderen Zwecken (also zu Erholung) prinzipiell nicht gestattet.
Der Wald in Österreich gehört zu ca. 50% Kleinwaldbesitzern, 35% der Fläche gehören größeren Grundeigentümer (z.B. Esterhazy, Mayr Melnhof, Gemeinden ...) und 15% der Republik bzw. der Öbf AG (allerdings hat die Republik 100% der Aktien der ÖBf AG).
Das heißt schon mal knapp 85% sind von vorn herein Privat...
Auch im Wald, der von den Bundesforsten verwaltet wird, gilt das Forstgesetz. Es ist ein wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen, das den Gewinn dem Staat abführt (im Gegensatz zu anderen Unternehmen im Eigentum der Republik, in die oft investiert wird - z.B. Öbb). Daher gilt auch hier, dass die Forststraßen prinzipiell gesperrt sind und nur nach expliziter Freigabe geöffnet werden.

178679984

Hallo. Danke für deinen Kommentar. Tatsächlich vertrete ich die Bundesforste und bin für den Tourismus im Wienerwald verantwortlich, was auch die Sicherstellung und den Erhalt des MTB-Streckennetzes betrifft.
Konkret vergleiche ich alle Wege der OSM mit unseren internen Datensätzen, deren Stand der aktuellste ist, da wir als Vertreter der Grundeigentümer ja diese Wege in Abstimmung mit dem Tourismusverband freigeben. Sicherlich werden mir bei der Übertragung in die OSM auch Fehler unterlaufen und beim Knödelhüttenweg ist dies auch tatsächlich der Fall. Ich sehe mir gerne nochmals alle Wege auf ihre Richtigkeit hin durch. Der Weg von der Rieglerhütte ist freigegeben.
Die freigegebenen Strecken findest du online auch hier: https://www.bundesforste.at/wienerwald/sperrgebiete.html

Prinzipiell ist Radfahren im Wald allerdings überall verboten, auch wenn kein Schild aufgestellt ist. Nur die freigebenen Strecken dürfen genutzt werden und es sind oftmals auch nur diese markiert. Wir setzen auf Positivbeschilderung.

Gerne lege ich für das Gesamtprojekt eine WIKI Seite an, wie es in den Richtlinien gefordert ist.

Auch sind wir dankbar über Hinweise, wenn die Markierungen in der Natur nicht so sind, wie sie sein sollte. Die Tafel im Bereich der Rieglerhütte werden wir nachprüfen.

Ich freue mich über Austausch und Rückmeldung.

Liebe Grüße
Johanna Erhardt