OEBF_ej's Comments
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| 103987070 | Den "gelb markierten Irrweg" gibt es in der Natur nicht. Daher habe ich die Relation hinausgegeben. |
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| 178679984 | Hallo.
Forststraßen sind laut Forstgesetz übrigens Wald und wurden zum Zwecke der Holzbringung errichtet. Auch aus diesem Grund ist eine Befahrung zu anderen Zwecken (also zu Erholung) prinzipiell nicht gestattet.
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| 178679984 | Hallo. Danke für deinen Kommentar. Tatsächlich vertrete ich die Bundesforste und bin für den Tourismus im Wienerwald verantwortlich, was auch die Sicherstellung und den Erhalt des MTB-Streckennetzes betrifft.
Prinzipiell ist Radfahren im Wald allerdings überall verboten, auch wenn kein Schild aufgestellt ist. Nur die freigebenen Strecken dürfen genutzt werden und es sind oftmals auch nur diese markiert. Wir setzen auf Positivbeschilderung. Gerne lege ich für das Gesamtprojekt eine WIKI Seite an, wie es in den Richtlinien gefordert ist. Auch sind wir dankbar über Hinweise, wenn die Markierungen in der Natur nicht so sind, wie sie sein sollte. Die Tafel im Bereich der Rieglerhütte werden wir nachprüfen. Ich freue mich über Austausch und Rückmeldung. Liebe Grüße
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