Lakeshore's Comments
| Changeset | When | Comment |
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| 83232002 | Du hast vollkommen recht. Merkwürdig, dass ich das übersehen hatte. Ist korrigiert. |
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| 69126059 | Ja, kann ich nachvollziehen. Ich bin allerdings gewohnt, dass Berlin weiträumig falsch beschildert ist und man als Radfahrer im Grunde nur falsch fahren kann. Der Wuhletal-Radweg ist z.B. auch eine nicht für Radler freigegebene Grünanlage (zumindest vor einem Jahr). Ich habe jetzt bei den Grünflächenämtern der drei von mir durchgeführten größeren Änderungen nachgefragt, ob die Beschilderung vor Ort so gedacht ist. Bringt ja nichts, uns hier über Interpretationen wirrer Beschilderungen zu kabbeln. Wir sind ja nur Leidtragende von Berlins Chaos. Ich werde an den entsprechenden Changesets die Antworten hinterlegen und bin jetzt erst einmal auf die Antwortzeiten gespannt. |
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| 69126059 | Ich finde die Diskussion über die Schilder recht befremdlich: Wenn irgendwo NUR das Schild für die Geschützte Grünanlage vorhanden ist, dann kann man daraus ja nicht generell ableiten, dass jemand ein zusätzliches Schild abmontiert hat und sich so verhalten, als würde dort ein Phantasieschild existieren, welches einem spezielle Rechte einräumt, die der aktuellen Beschilderung widersprechen. Ansonsten könnte man jedes Schild zur Diskussion stellen, welches irgendwo _nicht_ vorhanden ist. Gerade im Sinne der hier vielfach vorgetragenen Verifizierbarkeit vor Ort ist das das Gegenteil von Verifizierbarkeit. Im Hans-Baluschek-Park lag ich außerdem nicht daneben – die Beschilderung ist inkonsistent. Das kann man in die eine oder andere Richtung interpretieren, ein Problem, welches ich jetzt zur Lösung an den Bezirk herangetragen habe. |
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| 69126059 | Eine Veröffentlichung bei Grün Berlin dürfte keine "adäquate Quelle" sein. Es müssen ja vor Ort entsprechende Beschilderungen da sein. Wenn die widersprüchlich sind – wie hier – dann braucht man eine Diskussion, ansonsten muss das gelten, was man vor Ort sieht. Berlin ist voll mit solchen Dingen. Die Rampe an der Monumentenbrücke zum Flaschenhalspark ist z.B. ein Gehweg, die Treppe markiert alles als Grünanlage und unten steht das Parkschild, was den folgenden Park für Radfahrer erlaubt. Schon die Rampe ist aber als designated für Radler markiert. Parse Error ;). |
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| 69126059 | Das wäre dann highway = footway Evt mit bicycle=no, wenn das eine Lücke zwischen zwei ansonsten bicycle=designated-Bereichen ist, oder wäre das redundant und sollte deshalb weg gelassen werden? |
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| 69126059 | Ja, und ich bin einer dieser Radler. Ich bin bei allen Änderungen entlang gefahren, weil ich durch meinen Fahrradroutenplaner dort entlang geroutet wurde. Und bei Bereichen, die ich nicht hätte durchfahren dürfen, habe ich dies korrigiert, damit ich und andere künftig korrekt (legal) geroutet werden. In allen Fällen handelt es sich um geschützte Grünanlagen, bei denen nicht explizit eine Fahrradfreigabe beschildert ist und in denen demzufolge das Radfahren nicht gestattet ist. In anderen Fällen, wie der Annenstraße, habe ich dort frisch aufgemalte Fahrradinfrastruktur ergänzt. Ich bin also nicht in der OSM unterwegs, um sie für Radler schlechter zu machen, ich möchte nur, dass sie die Realität korrekt wieder gibt, damit ich und alle anderen sich auf die Routingergebnisse verlassen können. |
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| 69126059 | Das ist bei der Fragestunde anders geregelt: Gemäß § 82 (2) der Geschäftsordnung der BVV (GO BVV) wird die gesamte Tagung der BVV (einschließlich der Einwohnerfragestunde) mittels Tonträger aufgenommen.
Es war Thema am 14. oder 15.11.2017, vorgetragen durch eine Person von rad-ts.de. Mehr konnte ich aus dem Slack nicht herleiten außer, dass die Frage nach einer Umleitung des Radwegs für deutliche Irritationen und zu Unverständnis geführt hatte. |
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| 69126059 | "Wie es anderswo in nicht verifzierbarer Weise aussieht: […] Und damit beziehe ich mich nicht darauf, dass die Schilder größtenteils unleserlich sind (man kann eigentlich ganz gut erahnen welches Schild dahiner ist), sondern dass hier keine expliziten Verbotsschilder angebracht sind." Ich wiederhole mich hier: Das Schild "Geschützte Grünanlage" ist bereits das Verbotsschild. Dies ist in §6.2 des Grünanlagengesetzes eindeutig formuliert. Es braucht kein separates Schild, welches den Radverkehr verbietet, sondern eines, welches diesen erlaubt. In Falle dieses Changesets hier kann man aufgrund der Inkonsistenz der Beschilderung pro Fahrrad argumentieren. Meine Änderung habe ich deshalb rückgängig gemacht. |
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| 69126059 | Die Schilder wurden damals offiziell entfernt. Wie gesagt hatten wir damals die Diskussion bis vor die BVV getragen. Grün Berlin wurde damals ebenfalls darüber informiert, die reagierten allerdings nicht. Dass die Schilder an den Nebenzugängen noch hängen macht die Situation nicht besser. Daraus kann man jetzt alles schließen. In Berlin ist solch schlechte Beschilderungsarbeit ja leider häufig anzutreffen. Auf Basis dieser Inkonsistenz vor Ort kann man argumentieren, das Rad fahren hier als erlaubt zu betrachten. |
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| 69126059 | Hi :). Das explizite Verbot für Radfahrer ist bereits durch das dreieckige Schild "Geschützte Grünanlage" zu Beginn und Ende des Hans-Baluschek-Parks gegeben und gilt für die gesamte Strecke von der Rampe am S Priesterweg bis zur Brücke am S Südkreuz. Siehe Grünanlagengesetz von Berlin, die durch die Presse gegangene Diskussion um den Treptower Park, der vollflächig aus diesem Grund für Radfahrer verboten ist oder auch die passende Erläuterung z.B. auf https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/aktuelles/pressemitteilungen/2012/pressemitteilung.100124.php: „Das Radfahren ist nur auf den dafür, durch Zusatzschild, freigegebenen Wegen erlaubt, Fußgänger haben allerdings immer Vorrang.“ Mit Schild sähe das so aus (Heidekampgraben): https://www.google.de/maps/@52.4601196,13.4759216,3a,15y,1.67h,81.77t/data=!3m6!1e1!3m4!1s42w9XMld5_RFXyJedCgDHQ!2e0!7i13312!8i6656 Dieses Zusatzschild gab es an dem Schildaufsteller vor der Rampe am S Priesterweg, es wurde aber 2017 entfernt, zeitgleich mit dem Anbringen der neuen Gehweg-Hinweise direkt auf der Rampe (in Google Streetview ist das Schild noch unscharf erkennbar, dort prangt jetzt eine Lücke). Somit gilt, dass auf diesem Abschnitt des RBL das Radfahren nicht erlaubt ist. Der BVV war das damals leider egal und sie hat an der Situation nichts ändern wollen und auch keine Umleitung einrichten wollen. Die Kennzeichnung als bicycle=no ist somit leider korrekt. Gleiches gilt z.B. auch für den Abschnitt am Kanal an der Buschkrugallee/Rungiusstraße, den Park am S Rummelsburg und den Mauerweg bei Britz, wo du meine Änderungen entfernt hattest. |
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| 69145481 | In einer geschützten Grünanlage ist das Radfahren _immer_ verboten, außer es wird explizit durch Schilder erlaubt. Dies ist hier seit 2017 nicht mehr der Fall, demzufolge ist hier das Rad fahren nicht gestattet. |
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| 69126059 | In einer geschützten Grünanlage ist das Radfahren _immer_ verboten, außer es wird explizit durch Schilder erlaubt. Dies ist hier seit 2017 nicht mehr der Fall, demzufolge ist hier das Rad fahren nicht gestattet. |