Hallo Zartbitter,
ich bin vorsichtshalber nochmal da lang gefahren. Dort stehen keine Geschwindigkeitsschilder, nur Kraftfahrstraße (Zeichen 331) und LKW-Maut (Zeichen 390).
Ich habe dann in die StVO geschaut:
§ 3 (3): "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen ...
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind." http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html Hier ist ein "grüner" Mittelstreifen mit Schutzplanke vorhanden, so dass ich die Einstufung für richtig halte.
Was meinst Du?
Hallo Zartbitter,
ich bin vorsichtshalber nochmal da lang gefahren. Dort stehen keine Geschwindigkeitsschilder, nur Kraftfahrstraße (Zeichen 331) und LKW-Maut (Zeichen 390).
Ich habe dann in die StVO geschaut:
§ 3 (3): "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen ...
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind." http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html Hier ist ein "grüner" Mittelstreifen mit Schutzplanke vorhanden, so dass ich die Einstufung für richtig halte.
Was meinst Du?