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Hallo Zartbitter,
ich bin vorsichtshalber nochmal da lang gefahren. Dort stehen keine Geschwindigkeitsschilder, nur Kraftfahrstraße (Zeichen 331) und LKW-Maut (Zeichen 390).
Ich habe dann in die StVO geschaut:
§ 3 (3): "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen ...
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind." http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html
Hier ist ein "grüner" Mittelstreifen mit Schutzplanke vorhanden, so dass ich die Einstufung für richtig halte.
Was meinst Du?

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Hallo Zartbitter,
ich bin vorsichtshalber nochmal da lang gefahren. Dort stehen keine Geschwindigkeitsschilder, nur Kraftfahrstraße (Zeichen 331) und LKW-Maut (Zeichen 390).
Ich habe dann in die StVO geschaut:
§ 3 (3): "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen ...
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind." http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html
Hier ist ein "grüner" Mittelstreifen mit Schutzplanke vorhanden, so dass ich die Einstufung für richtig halte.
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