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149138145 over 1 year ago

Der Weg liegt nicht in einem Naturschutzgebiet, hier ist Landschaftsschutzgebiet.
Quelle: https://www.freiraum-lebensraum.info/naturraeume/schutzgebiete
Ein Radfahrverbot ist daher nicht nachvollziehbar.
Bitte belegen, warum "ein Konflikt der Wegesicherung mit den Alpbetreibern" ein Radfahrverbot beinhaltet. Bis zur Klärung wird bicycle=No entfernt.

29024725 almost 11 years ago

Bitte "Norma" überprüfen. Ich bin mir relativ sicher, dass das ein Netto ist.