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Die Straßenverkehrsordnung regelt ja das Fußgänger nur die Straße benutzen dürfen wenn gar kein Fußweg vorhanden ist.
In dem Fall Innerorts egal auf welcher Seite und Außerorts auf der linken Seite um den Entgegenkommenden Verkehr zu beobachten.
Daraus ergibt sich ja z.b im Osterfeld ein Fußgängerverbot wegen dem Begleitenden Rad und Fußweg.

In dem Bereich Provinzialstr. wo dies nicht der Fall ist hast du natürlich recht! Wie soll man da sonst hin kommen!?
Das habe ich auch vorhin für diesen Bereich wieder zurück geändert.

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§25 Straßenverkehrsordnung:

Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.“ Für Autobahnen oder Bundesstraßen gilt das natürlich nicht! Dort darf man nicht gehen

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Hallo Dirk,
Auf Bundesstraßen ist meines Wissens nach das Spazierengehen nicht erlaubt.
In dem Bereich ist zudem ein Rad/Fußweg komplett neben der Bundesstraße der baulich davon abgetrennt ist.

In diesem Fall führt es z.b. dazu das die Bundesstraße bei Wandrer als Fußgängerweg angezeigt wird.

P.s auf der Straße Osterfeld ist schon mal ein Fußgänger ums Leben gekommen…

Gruß Heini