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Nach dieser Begründung müsste dann jeglicher Kuhsteig - also Steige auf denen die Kühe/Schafe udgl auf Steilhängen gehen und jegliche Wildquerung eingetragen werden. Diese sind keine Vieh/Triebwege. Ja auch ich kenne ich die dortigen Viehwege.

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Weil dies keine Wege sind - sondern nur von den Almtieren (Kühe) ausgetreten Pfade. Dies sind also weder Wanderwege noch sonstige Wege für den Verkehr freigegeben Wege. Diese wurden ursprünglich fehlerhaft eingetragen.