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Ich erkenne die Unsinnigkeit der Beschilderung, die Wahrscheinlich aus Unwissenheit/Gleichgültigkeit entstanden ist:
Kommt man aus Richtung Dorstfelder Str/Vierhandbank, ist die Benutzung des Weges aufgrund fehlender Beschilderung erlaubt.
aus Richtung Fünfhandbank kommend jedoch nicht.

Letztlich führt die Definition Fußweg, Fahrrad verboten, nun dazu, dass Fahrradnavis diesen Weg in beide Richtungen nicht mehr nutzen.

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Ich ging davon aus, dass es "fertig" ist. Ich kann es aber morgen nochmal genau prüfen und dann ggf. Änderungen einbringen.

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Entschuldigung. Das habe ich korrigiert. Es war gemeint, dass Fußgänger auf NO gestellt wurde, weil der separate Fußweg vorhanden ist.

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Der Fahrradweg verläuft an der Stelle bis zur Kreizung in östlicher Richtung separate über den Fußweg. Da dieser örtlich getrennt durch den großen Grünstreifen ist, habe ich die Straße als Fahrrad NO bis zur Ampel getaggt.