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116375540 almost 4 years ago

Herzlichen Dank!

114185722 about 4 years ago

Das hatte ich bislang noch nie gehört!?

114185722 about 4 years ago

Braucht man da ein Projekt?

114185722 about 4 years ago

Hallo Skyper,
ich mappe als Schutzgebietsbetreuer im Auftrag des RP Freiburg, vorrangig um die Karte innerhalb des Naturschutzgebiets Feldberg an die rechtlichen Vorgaben anzupassen. Es ist zukünftig vielleicht auch möglich, dass ich den Kollegen in benachbarten Schutzgebieten etwas unter die Arme greife, daher: keine Freizeitbeschäftigung. Bin immer dankbar wenn erfahrenere Mapper kritisch über meine Einträge drüber gucken und notfalls korrigieren, denn eine Leidenschaft wird das Mappen bei mir leider wahrscheinlich nicht.

114185722 about 4 years ago

Hallo Skyper,

haben Sie Dank für Ihre Anmerkung. Bitte sehen mir noch gewisse Fehler nach. Ich bin erst seit einem Jahr als Mapper tätig und muss mich in vielen Bereichen erst noch einarbeiten. Bin aber lernwillig (und ich hoffe auch noch lernfähig). Als ich bemerkt hatte, dass ich den von ihnen angesprochene Wegabschnitt aus Versehen gelöscht hatte, war mir nicht ganz klar, wie ich ihn wieder herstellen kann (Inzwischen ist mir das bekannt). Ich wollte den Weg eigentlich nur in westliche Richtung verlängern. Nach dem Löschen des bestehenden Weges habe ich den neu angelegten Wegabschnitt kurzerhand nach Osten verlängert und damit den gelöschten Bereich wieder ersetzt. Damit war ich der Meinung, dass ich zumindest inhaltlich nichts an der der Karte geändert habe. Sehe ich das falsch?
Generell bin ich momentan damit Beschäftigt die Wege im Naturschutzgebiet Feldberg an die Schutzgebietsverordnung und an 2 Allgemeinverfügungen des RP Freiburg und der Gemeinde Todtnau anzupassen, bei denen es um die Besucherlenkung sowohl im Sommer wie auch im Winter geht.

Viele Grüße

Feldberg-Ranger

100785235 almost 5 years ago

Hallo Plitscheplatsch,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Mail. Gerne werde ich versuchen ihre fragen zu beantworten. Die Naturschutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet Feldberg finden sie hier:  https://www2.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/abt2/dokablage/oac_12/vo/3/3001.htm
In §4 (i) steht unter anderem (Es ist verboten) "...das Schutzgebiet außerhalb von Straßen und markierten Wegen zu betreten...". Straßen gemäß Schutzgebietsverordnung sind in diesem Falle auch befestigte Forststraßen, nicht jedoch unbefestigte Maschinenwege, Rückegassen oder Trampelpfade. Da in Openstreetmap eine Vielzahl dieser Maschinenwege und Trampelpfade für den Fußgängerbetrieb freigegeben sind, haben wir eine starkte Beunruhigung sehr sensibler Lebensräume. 
Viele Grüße aus dem Schwarzwald
Achim Laber