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148651392 almost 2 years ago

Die Nutzung von Forstwegen ist als Fußweg grundsätzlich immer erlaubt, da es in Rheinland-Pfalz ein uneingeschränktes Waldbetretungsrecht gibt. Dieses gilt im Prinzip sogar 24 Stunden täglich.
Dieses kann in Ausnahmefällen eingeschränkt werden.
Dazu gehört jedoch nicht das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen. Die Nutzung von Rückegassen für Forstmaschinen ist auch für Fahrräder jeglicher Art nicht erlaubt.
Zu Fuß darf der Wald sogar abseits der Wege betreten werden.
Dabei dürfen jedoch keine Pflanzen beschädigt und auch keine Tiere in ihrem Lebensraum beeinträchtigt werden.
Das sollte aber selbstverständlich sein.
In den anderen CS wurden illegale MB-Trails entfernt. Das sind auch keine Wanderwege, sondern teilweise mißbrauchte Wildwechsel.
Wenn hier hier in OSM unautorisierte Wanderwege hinterlegt werden, ist der Ärger vorprogrammiert. Außerdem kann bei Notfällen nur schwierig geholfen werden, da es keine Zuwegungen für Rettungsfahrzeuge gibt.
Drebn

148674554 almost 2 years ago

Die Änderungen erfolgten aufgrund eigener Ortskenntnis und Auskunft der lokalen Forstverwaltung.