Hallo Silversurfer83,
die Radwege (selbst als Fernradwege ausgewiesene Stecken wie R5), die auf Feldwegen verlaufen werden im Edertal häufig lediglich mit dem allgemeinen Verbotszeichen (VZ 250) und dem Zusatzzeichen "Radverkehr, land- und forstwirschaftlicher Verkehr frei" (ähnlich zu Zusatzzeichen 1020-12) beschildert. Damit sind diese Wege tatsächlich meistens keine reinen Radwege. Dennoch dürfen sowohl Fußgänger als auch Radfahrer diese Wege nutzen.