OpenStreetMap logo OpenStreetMap

Changeset When Comment
145663978 almost 2 years ago

Da es eine Nachfrage gab zu §44 Naturschutzgesetz: Es ist hier nachzulesen: https://dejure.org/gesetze/NatSchG/44.html

§ 44
Schranken des Betretungsrechts (zu § 59 Absatz 2 BNatSchG)
...
(2) Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.
...

145663978 almost 2 years ago

Danke für die Rückmeldung! Das Ganze hört sich recht ideologisch an. Es wird vorausgesetzt, dass sich alle an Regeln und Gesetze halten. Dies ist zwar überwiegend er Fall, jedoch nicht immer. Es wäre daher mein Vorschlag, auch den Ausgleich mit Interessengruppen mehr zu berücksichtigen.

145663978 almost 2 years ago

Danke für die Rückmeldungen! Sämtliche Hochsitze sind nur über landwirtschaftlichen Flächen erreichbar. Für landwirtschaftliche Flächen gilt nach § 44 Naturschutzgesetz ein Betretungsverbot für: Äcker in der Zeit zwischen Saat oder Feldbestellung und Ernte
Grünland (Wiesen und Weiden) in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung...Das Betretungsverbot gilt unabhängig davon, ob der Landwirt seine Fläche eingezäunt hat
oder nicht. Die Geschädigten durch das unerlaubte Betreten und leider auch Vandalismus sind eine größere Gruppe, zu denen Landwirte und Jagdpächter gehören. Leider muss ich meine Enttäuschung über das fehlende Verständnis der Problematik kundtun. Gerne bin ich bereit Fragen zu beantworten, da ich sicher bin, dass wir das Problem bald gemeinsam gelöst bekommen.

145663978 about 2 years ago

Die Hochsitze liegen nicht einsehbar auf einem Privatgelände mit Betretungsverbot nach §44 Naturschutzgesetz. Leider wird dieses Verbot häufig nicht respektiert und dadurch Schäden auf Äckern und an Zäunen verursacht. Der Eigentümer sieht daher OSM in der Verantwortung durch Löschung weniger Anreize zur Betretung zu geben. Trotz des Hinweises auf ein erneutes Eintragen bitten wir daher um die Akzeptierung der Löschung.