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184155801

Moin Flo,
auch wenn es am südlichen Ende mal mehr als 5 Meter sind: Rechtlich wird in der Regel der Gesamtzusammenhang des Kreisels bewertet, weshalb der Weg für mich weiterhin als straßenbegleitend gilt. Ich halte das oneway=yes dort nach wie vor für rechtlich korrekt und die sicherste Variante.
OpenStreetMap lebt letztlich vom Austausch innerhalb der Community. Wenn du dir wirklich sicher bist und die Situation vor Ort anders bewertest, dann ändere es gerne ab. Ich werde es aber nicht für gut finden, bleibe aber dabei.

LG
AlexF999

184155801

Moin Flo,
vollkommen richtiger Punkt: "Ground Truth" ist das wichtigste Gesetz bei OSM. Wir mappen nicht für den Router und dichten keine Regeln hinzu, nur weil wir sie für „besser“ oder „sicherer“ halten. Da bin ich absolut bei dir.
Der Knackpunkt hier ist allerdings ein rechtlicher Trugschluss bezüglich des Begriffs „straßenbegleitend“:

Die bauliche Trennung: Ein Grünstreifen, eine Hecke oder ein Parkstreifen heben die Eigenschaft „straßenbegleitend“ rechtlich nicht auf. Nach ständiger Rechtsprechung in Deutschland bleibt ein Radweg straßenbegleitend, solange er dem Verlauf der Hauptfahrbahn in engem räumlichen Zusammenhang folgt (als Richtwert gelten hier ca. 5 Meter Abstand) und dieselben Kreuzungspunkte nutzt. Das trifft auf diesen Kreisel-Radweg exakt zu.

Die Konsequenz vor Ort:
Da der Weg straßenbegleitend ist, greift automatisch § 2 Abs. 4 StVO. Ohne Schilder, die den Weg explizit in beide Richtungen freigeben, ist das Befahren entgegen der Fahrtrichtung des Kreisels (also im Uhrzeigersinn) schlicht nicht erlaubt.

Zur Ground Truth gehört bei Verkehrsdaten eben auch die rechtliche Nutzbarkeit, die sich direkt aus der StVO und der Geometrie vor Ort ergibt. Das oneway=yes dichtet hier also nichts hinzu, sondern bildet exakt die vor Ort geltende Rechtslage ab:
Der Weg ist ein rechtlicher Einbahnradweg.

LG
AlexF999

184155801

Moin Flo,
genau der Paragraph (§ 2 Abs. 4 StVO) zeigt das rechtliche und vor allem das Sicherheits-Problem hier perfekt. Schau mal auf diesen entscheidenden Satz:
„Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.“

Da an diesem Kreisel keine Schilder stehen, die den Radweg in Gegenrichtung freigeben, darf man dort rechtlich schlicht nicht im Uhrzeigersinn (also linksherum) fahren. Das gilt übrigens nicht nur für den Ring selbst, sondern konsequenterweise auch für die Radfahrfurten (die Querungen über die Straßenarme).

Und genau hier kommen die Routing-Planer ins Spiel. Ein guter Router soll uns ja nicht nur irgendwie auf dem schnellsten Weg ans Ziel bringen, sondern auf dem sichersten und rechtlich richtigen Weg.
Warum das oneway=yes am gesamten Kreiselkomplex (inklusive der Furten) so wichtig ist:

Die Unfallgefahr an den Furten:
Autofahrer, die in den Kreisel einfahren oder ihn verlassen, schauen beim Abbiegen fast ausschließlich nach links bzw. in die Richtung, aus der der reguläre Verkehr kommt. Sie rechnen an den Querungen absolut nicht mit Radfahrern, die aus der "falschen" Richtung angeschossen kommen.

Keine Navigation in die Gefahrenzone:
Wenn wir das oneway=yes weglassen – egal ob auf dem Ring oder an den Furten –, gaukeln wir den Navis vor, der Weg sei in beide Richtungen legal und sicher nutzbar. Die App würde Radfahrer dann sehenden Auges als „Geisterfahrer“ direkt in diese klassische Unfallzone schicken.
Das restriktive Tagging ist hier also kein Fehler, sondern sorgt dafür, dass Routing-Apps präzise, sicher und gesetzeskonform navigieren und niemanden unnötig gefährden.
LG
AlexF999

184155801

Moin Flo,
danke für dein Feedback! Ich verstehe völlig, dass man bei baulich getrennten Wegen erst mal stutzig wird. Das oneway=yes habe ich hier allerdings ganz bewusst gesetzt – vor allem, weil es so im Alltag deutlich sicherer ist und den geltenden Verkehrsregeln entspricht.
An Kreisverkehren gilt für Radwege nämlich grundsätzlich dieselbe Richtung wie für den übrigen Straßenverkehr: immer gegen den Uhrzeigersinn (also rechts herum). Das bedeutet, man biegt rechts in den Radweg ein und fährt so um die Mittelinsel herum.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die dabei für die Sicherheit sorgen:
1. Die richtige Richtung
Grundsätzlich gilt: Du fährst im Kreisverkehr immer nach rechts und somit entgegen dem Uhrzeigersinn.
Achtung: Wenn du den Radweg in der falschen Richtung benutzt, gefährdest du abbiegende Autos massiv. Autofahrer schauen beim Ausfahren aus dem Kreisel meistens nur nach links, ob frei ist, und rechnen schlichtweg nicht mit Geisterradlern von der anderen Seite.

Zweirichtungsradwege als Ausnahme
Es gibt zwar Fälle, in denen entsprechende Schilder den Radweg für beide Richtungen freigeben. Aber selbst dort muss man als Radfahrer extrem vorsichtig sein, weil Autofahrer an den Ausfahrten oft nicht mit Radfahrern von der „falschen“ Seite rechnen.
Und genau das ist hier der entscheidende Punkt:
Vor Ort sind keinerlei Schilder vorhanden, die den Radweg für beide Richtungen freigeben. Da es diese Beschilderung nicht gibt, ist der Weg automatisch richtungsgebunden – und das oneway=yes im Datensatz sorgt dafür, dass Routing-Apps niemanden fälschlicherweise als Geisterfahrer in die Gefahrenzone schicken.

Viele Grüße!

180580190

Hi,
danke für den Hinweis. Ich habe es rückgängig gemacht.
LG AlexF999

179918917

Auch das wurde nun verbessert. Ich hoffe, dass nun alle Fehler behoben sind und wieder alles so ist, wie es sein soll. Danke noch mal für den Hinweis.
LG

179918917

Hi Mlvln,
sorry, das hatte ich falsch gemacht.
Ich habe es jetzt noch einmal korrigiert.
Danke für den Hinweis!
LG AlexF999

166412610

Hab ich geändert. Danke für den Hinweis.