AlexF999's Comments
| Changeset | When | Comment |
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| 184155801 | Moin Flo,
LG
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| 184155801 | Moin Flo,
Die bauliche Trennung: Ein Grünstreifen, eine Hecke oder ein Parkstreifen heben die Eigenschaft „straßenbegleitend“ rechtlich nicht auf. Nach ständiger Rechtsprechung in Deutschland bleibt ein Radweg straßenbegleitend, solange er dem Verlauf der Hauptfahrbahn in engem räumlichen Zusammenhang folgt (als Richtwert gelten hier ca. 5 Meter Abstand) und dieselben Kreuzungspunkte nutzt. Das trifft auf diesen Kreisel-Radweg exakt zu. Die Konsequenz vor Ort:
Zur Ground Truth gehört bei Verkehrsdaten eben auch die rechtliche Nutzbarkeit, die sich direkt aus der StVO und der Geometrie vor Ort ergibt. Das oneway=yes dichtet hier also nichts hinzu, sondern bildet exakt die vor Ort geltende Rechtslage ab:
LG
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| 184155801 | Moin Flo,
Da an diesem Kreisel keine Schilder stehen, die den Radweg in Gegenrichtung freigeben, darf man dort rechtlich schlicht nicht im Uhrzeigersinn (also linksherum) fahren. Das gilt übrigens nicht nur für den Ring selbst, sondern konsequenterweise auch für die Radfahrfurten (die Querungen über die Straßenarme). Und genau hier kommen die Routing-Planer ins Spiel. Ein guter Router soll uns ja nicht nur irgendwie auf dem schnellsten Weg ans Ziel bringen, sondern auf dem sichersten und rechtlich richtigen Weg.
Die Unfallgefahr an den Furten:
Keine Navigation in die Gefahrenzone:
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| 184155801 | Moin Flo,
Zweirichtungsradwege als Ausnahme
Viele Grüße! |
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| 180580190 | Hi,
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| 179918917 | Auch das wurde nun verbessert. Ich hoffe, dass nun alle Fehler behoben sind und wieder alles so ist, wie es sein soll. Danke noch mal für den Hinweis.
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| 179918917 | Hi Mlvln,
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| 166412610 | Hab ich geändert. Danke für den Hinweis. |