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44619946 almost 9 years ago

"Gartenanlage" ist kein "Name".
Das ist die Art der Fläche und die ergibt sich ja schon aus dem Landuse-Eintrag.
Ein normaler Hausgarten ist üblicher Bestandteil eines Wohngebietes und braucht nicht gesondert eingetragen werden. Nur wenn es irgendwie besonders oder prägend ist.

44620290 almost 9 years ago

Ein Natur-Reservat auf einer Weide?
Den Tag "leisure_1" gibt es nicht.
Man gibt normalerweise nicht die Namen der Besitzer an. Nur wenn das zum offiziellen Namen einer Einrichtung gehört.

44627197 almost 9 years ago

Hallo,
der Fußweg war ausserdem nicht mit der Straße verbunden, was ein "Routing" unmöglich macht.
Dafür verlief er im hinteren Teil genau in der Außenmauer des Gebäudes. Das ist unmöglich, weil bei Wegen, die Achse eingezeichnet wird, nicht der Rand.
Habe ich beides korrigiert.

44627197 almost 9 years ago

Hallo,
der "name" zu einem Weg ist üblicherweise der "offizielle" Name, der auf einem Straßenschild zu sehen ist. "Hauseingang" ist ein gut gemeinter Hinweis, aber an der Stelle nicht sinnvoll. Die Karte wäre sonst übervoll mit solchen "Namen".
Der privat genutzte Zugang zum Hauseingang ist an sich schon grenzwertig. Dies wird eigentlich nur für öffentliche Gebäude eingetragen.