Resolved note #2554688
Description
Hier wurden von Komoot nach einer Beschwerde des Besitzers, meiner Meinung nach voreilig, drei Wege als private geflagt. Laut Definition würde private aber bedeuten, dass der Zutritt hier für die Allgemeinheit verboten ist ("The feature is not to be used by the general public.") Die reine Tatsache, dass es sich um Privatgrund handelt, rechtfertigt hingegen nicht ein setzen von access=private. Die Wege sind öffentlich zugänglich, es gibt weder Zaun noch Schilder. In Bayern darf jeder laut Gesetz die freie Natur betreten, dazu zählen auch Landwirtschaftlich genutzte Wiesenflächen.
Wenn wir diese Wege mit der Argumentation "Privatgrund" als private kennzeichnen, müssten wir das mit sehr vielen Wegen tun, die durch Wälder und über Wiesen gehen!
- Created by Botnik13
- Resolved by Botnik13
- Location: 49.3724000, 11.3534600
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Hallo. Habe das noch einmal gecheckt. Das Betreten von solchen Flaechen wird ueber Paragraph 30 im Bayerischen NSG geregelt:
<<Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. 2Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.>>
Demnach ist es verboten, sagen wir von April bis Oktober, die Wiesen zu betreten. Das kann man sogar so taggen, wenn man moechte
Hi, das habe ich auch gefunden. Das saisonale Betretungsverbot gilt dann aber, wie du schreibst, nur für die Wiese und nicht für vorhandene Wege. Somit wäre das Betreten der Wege immer erlaubt. Ich habe auch herausgefunden, dass es in Landschaftsschutzgebieten (und da sind wir ja in diesem Fall) der Genehmiging durch die Naturschutzbehörde bedarf, um eine saisonale Sperrung durchzuführen. Ich wûrde jetzt mal abwarten, ob es im Frühjahr oder Sommer eine Sperrung gibt und ob diese dann nur die Wiese oder auch die Wege betrifft. Dann würde ich das nachtragen.
Wir sind jetzt sowieso schon überholt worden, weil jemand von Komoot aus Großbritannien die Wege private geflagt hat, weil sich der Grundstücksbesitzer dort auch beschwert hat. Die haben da nicht lang gefackelt. Die hab ich jetzt auch mal angeschrieben, weil ich das nicht okay finde. Ich würde das dann gerne auch wieder rückgängig machen. Für mich ist die (Rechts-)Lage mittlerweile eigentlich eindeutig und wir sollten hier nicht auf Zuruf von Grundstückseigentümern Wege sperren. Oder wie siehst du das?
Die Frage ist, ob da ein "Weg" ist. So wie ich es verstehe, ist ein Trampelpfad entstanden durch die Nutzung von Wanderern, die die Treppe vermeiden wollen. Damit faellt das aus meiner Sicht unter den Paragraphen 30, da man effektiv ueber die Wiese laeuft. Ist auch absolute nachvollziehbar, dass der Besitzer nicht moechte, dass Leute seinen Anbau platttreten. Echte Feldwege sind natuerlich vom Paragraphen 30 ausgenommen. Da es sich hier um ein LSG handelt, weiss ich nicht, ob weitere Regelungen greifen.
Komoot tagged auf Zuruf von Eigentuemern Zugangswerte um. Das machen die schon einige Zeit ohne die Rechtslage zu verstehen und ohne sich mit osm auszukennen. Die antworten auch generell nicht auf Kommentare.
Ok, wenn ich jetzt nochmal die Fakten zusammenfasse, sieht das für mich vor Ort so aus:
- die Wege existieren und
- es gibt keinerlei Hinweise auf Zugangsbeschränkungen
Damit kann man hier nur access=yes setzen.
Wenn der Besitzer nicht möchte, dass man sein Grundstück betritt, muss er zuerst in der Realität Fakten schaffen, dann können wir das auch so mappen. Wir bilden ab, was da ist und nich das was gewünscht wird. Ich warte jetzt noch ab, ob von Komoot wirklich nichts zurück kommt und sonst stelle ich das selbst wieder um.
Gruß, Botnik13
Sorry, ich hatte nicht gesehen, dass du den anderen Hinweis geschlossen hattest und hab deswegen diesen von mir zugemacht und hätte jetzt auf dem anonymen Hinweis weiter diskutiert. Das sah jetzt so aus, als wollte ich die Sache eigenmächtig beenden. Das war aber nicht meine Absicht, deswegen mache ich diesen Hinweis wieder auf, damit wir das einvernehmlich abschließen können.
Ich habe jetzt speziell für das Lanschaftsschutzgebiet, in dem die Wege liegen eine Verordnung gefunden: https://landkreis.nuernberger-land.de/fileadmin/PDF-Dateien/natur/Schwarzachtal_Nebentaelern.pdf
Darin steht:
"§ 3 Schutzzweck Zweck der Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes ist es, [...] 3. den besonderen Erholungswert für die Allgemeinheit zu bewahren oder zu verbessern.
[...]
§ 4 Verbote
Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen (Maßnahmen) oder Veränderungen verboten, die den Charakter des Landschaftsschutzgebietes verändern oder dem in § 3 genannten besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen; das sind insbesondere Handlungen oder Veränderungen, die geeignet sind, [...] den Naturgenuß zu beeinträchtigen.
§ 5 Erlaubnis
(1) Der vorherigen ErlaubnisdesLandratsamtesNürnbergerLand-UntereNaturschutzbehörde- bedarf, wer im Landschaftsschutzgebiet Maßnahmen durchführen will, die geeignet sind, die in § 4 genannten Wirkungen hervorrufen.
(2) Insbesondere sind erlaubnispflichtig:
1. Die Errichtung und Änderung aller baulichen Anlagen im Sinne der Bayer. Bauordnung, auch wenn sie baurechtlich weder anzeige- noch genehmigungspflichtig sind, besonders
[...]
c) Zäune und Einfriedungen aller Art [...] (ausgenommen sind sockellose Weide- und Forstkulturzäune)
2. das Anbringen von Schildern [...] die nicht ausschließlich auf das Landschaftsschutzgebiet hinweisen; [...]"
Die Naturschutzbehörde legt hier also großen Wert auf die freie Zugänglichkeit der Natur. Der Besitzer müsste vor Sperrung der Flächen, eine Genehmigung einholen.
Gehst du mit, wenn ich access=yes setze, bis hier wirklich Schilder oder Zäune stehen?
Ich schalte mich hier einmal mit dazu.
Nach meiner Wissensstand gibt es hier zwar so etwas wie einen Trampelpfad. Damit gibt es aber keinen legalen Weg, den man mit access=yes taggen dürfte. Die Tatsache, dass die Naturschutzbehörde verhindern will, dass hier überall Schilder und Zäune herumstehen heißt nicht, dass man will, dass man da überall herumlaufen dürfte. Hier gilt oben gesagte ("Das Betreten von solchen Flaechen wird ueber Paragraph 30 im Bayerischen NSG geregelt:"). Das gilt aber für (fast) jede landwirtschaftliche Fläche. Sobald sich ein Trampelpfad bildet ist es aber ein Übermaß der Nutzung und somit ist es eben *nicht* mehr gestattet.
Wege müssen "gewollt" angelegt sein. Durch wilde Wege entstehen keine Betretungsrechte. Die Trampelfade sind einfach nur Teil der Wiese. Das access=private am Weg ist völlig angemessen.
[Ironie ein] Man müsste/könnte daher sinnfreierweise alle Wiesen in D mit area:highway und entsprechender access-Tags (betreten nur erlaubt, wenn die Kulturfläche abgeerntet ist; befahren durch den Eigentümer erlaubt) erfassen. [Ironie aus]
Seid mir nicht böse, aber ich werde jetzt erstmal die Änderungen von komoot zurücknehmen, da ich es unzumutbar finde, dass die von Großbritannien aus Änderungen vornehmen, ohne sich überhaupt irgendwelche Gedanken zu machen, und ohne sich an der Diskussion zu beteiligen, während wir uns hier die Finger wundschreiben, und meinen Hinweis hier schließen. Danach können wir gerne über die einzelnen Wege weiter diskutieren. Die kann man meiner Meinung nach nämlich nicht alle über einen Kamm scheren.