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An dieser Stelle evtl. nur Fußweg, beiderseits aber Grundstückszufahrt.
Befahrbar ist das auf jeden Fall. Die Frage ist ob man darf und ob vielleicht ein Stückchen mit Pfosten o.Ä. gesperrt ist.
Dann fragt sich ob es tatsächlich als Fussweg ausgewiesen, oder nur eben nur nicht befahrbar (ausser wenn man die Pfosten zieht).
Um nicht weiter zu spekulieren war ich vor Ort. Es ist auf der Ostseite eine Spielstraße, Westseite Art Garagenhof. Dazwischen ein kleines Stück, das zwar nicht als Fuß-/Radweg beschildert ist, aber solchen Charakter hat und mit einem Pfosten gesperrt ist.
Ich hab das so eingetragen, damit dürfte der Bereich adäquat erfasst sein.
Schaut man sich die Flurkarte an, sieht man dass die Erschließung offenbar offiziell nur von der versperrten Ostseite her erfolgt, während der westliche Weg wohl Privatgrund ist.