Changeset: 131851482
update disconnecting clusters and reloining objects
Closed by ticki_52
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changesets_count | 5756 |
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created_by | iD 2.24.1 |
host | https://www.openstreetmap.org/edit |
imagery_used | Bing Maps Aerial |
locale | de |
Discussion
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Comment from daniel_k
Das Einfamilienhaus Seeberg 22 sollte zum Wohngebiet Aichholzhof gezählt werden, da es bewohnt ist und nur durch die Baulücken Seeberg 18 und 20 von dem Rest des Weilers getrennt ist.
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Comment from daniel_k
Weiterhin könnte man das Wohngebiet entlang der Gemarkungsgrenze teilen: Das Gebiet nördlich der Weissachstraße gehört zur Altgemeinde Unterweissach, während das Viehhaus zu Cottenweiler gehört.
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Comment from daniel_k
Die Hohholzstraße in Oberweissach ist unterbrochen
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Comment from ticki_52
1. Ich kann keine "Baulücken" erkennen, nur eine Streuobstwiese. Bauen im direkten Anschluss an ein NSG? Gibt es dafür überhaupt eine Baugenehmigung? Mit meinem Wissensstand möchte ich da nichts ändern bzw. rückgängig machen.
Was soll eigentlich das "Betriebsgebäude" auf Seeberg 22 sein?
2. "Wohngebiet entlang Gemarkungsgrenzen aufteilen...." Wozu das denn?
Guß ticki_52
3. Hohholzstaße ist wieder geschlossen. -
Comment from daniel_k
1) Aus der Tatsache, dass es ein Haus Seeberg 16 und ein Haus 22 gibt, kannst Du schließen, dass es einen Bebauungsplan gibt, der auf dem Grundstück zwei Gebäude vorsieht. Aus irgendwelchen Gründen wurden diese bisher nicht realisiert. Vielleicht will hier eine Oma das Grundstück an ihre Enkel vererben.
Das NSG Seegut-Semmlersberg wurde 1999 errichtet. Da standen die Gebäude alle schon und der Bebauungsplan war auch vorhanden.
Seeberg 22 ist ein Wohngebäude und kein Betriebsgebäude. Für was auch?2) Man könnte das Wohngebiet in Aichholzhof und Viehhaus splitten, da beide Weiler ursprünglich getrennt waren: Aichholzhof zu Unterweissach, das Viehhaus zu Cottenweiler.
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Comment from ticki_52
1) Erkennbar ist, dass 2 Häuser dazwischen passen würden. Das ist alles.
Ich finde, dass es so passt, weil es die beiden Häuser sicher nicht geben wird wegen dem NSG. Pech für die Erben. Wenn Du das anders haben möchtest, kannst Du das gerne tun.
zu 2) Tu' Dir keinen Zwang an.
Schönen Abend noch...
ticki_52
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Comment from daniel_k
Lieber Ticki,
es kommt mir nicht darauf an Dich zu schikanieren, sondern auf eine möglichst genaue Karte.
Bei einem Abstand von mehr als 150 Metern zu einer anderen Siedlung spricht man von einer Einzelsiedlung. Z.B. beim Backnanger Waldheim oder dem Heutensbacher Schützenhaus. Seeberg 22 ist aber nur etwa 40 Meter vom nächsten Haus getrennt. Daher solltest Du es mit dem Aichholzhof verbinden. -
Comment from ticki_52
Hallo Daniel,
woher stammt das mit den 150 m? Nach meinem aktuellen Wissenstand bleibt 22 ein Einzelhaus egal wie breit der Korridor zum nächsten Wohngebiet ist, denn es ist doch so, dass es sich bei der Fläche zwischen 16 und 22 unzweifelhaft um eine Streuobstwiese (landuse=meadow...) handelt. Darüber soll keine andere landuse-Fläche (z.B. landuse=residential) getaggt werden. Also bleibt 22 eine Insel, solange auf 18/20 nicht gebaut wird, egal wie man's dreht und wendet.
So wie ich das sehe, ist diese Fläche noch nicht mal erschlossen, weder wegetechnisch noch von der Wasser- und Stromversorgung. Das würde auch erklären, warum dort in all den Jahren nicht gebaut wurde. Die Erschließungskosten sind enorm, wenn da alles erst aufgebuddelt werden muss und der Naturschutz will da sicher auch mitreden.Das ist für mich der Stand der Dinge und so habe ich das auch gemappt.
Und nun zurück zum "street parking"Grüße ticki_52
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Comment from daniel_k
Hallo Ticki,
diese 150 m-Regel findest Du in einschlägiger Literatur, z.B. in einem Geographie-Lexikon. Einfach mal im Netz gucken.Ja, das Grundstück ist eine Streuobstwiese. Aber warum soll eine Streuobstwiese nicht als Baulücke in einem Wohngebiet bestehen? In der Friedensstraße gibt es eine große Baulücke mit Streuobst und in Bruch ebenfalls. Im Kelterweg gibt es sogar ein Wäldchen mitten im Ort.
Die Eigentümer wollen sie eben nicht bebauen und das ist auch ihr gutes Recht. Das ergibt sich aus § 903 BGB, wonach ein Eigentümer mit seiner Sache nach seinem Belieben verfahren kann.Eine fehlende Erschließung sehe ich nicht, da sicherlich Wasser- und Stromleitungen zu Seeberg 22 führt. Außerdem ist eine Straße Seeberg vorhanden.
Nach der Ansicht müsste man dann auch Hutzelgärten 6 aus dem Wohngebiet ausgliedern, da dort nur Gartenhütten stehen und ebenfalls keine Abwasserleitung.Weiterhin glaube ich nicht, dass der Naturschutz einer Bebauung entgegensteht: Seeberg 22 bestand schon 1968 (Luftbilder), während das NSG Seegut-Semmlersberg 1999 eingerichtet wurde. Außerdem befinden sich die Grundstücke außerhalb des NSG.
Könntest Du nicht Haus 22 über einen Korridor über die Straße Seeberg mit dem Wohngebiet verbinden?
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Comment from ticki_52
Hallo Daniel,
ich habe das, was ich richtig finde gemappt. Anderes andere darfst Du so machen, wie Du es für richtig findest.
Gruß ticki-52
P.S. Bitte die Lücke im Wohngebiet Unterweißach wieder schließen. Danke....
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Comment from daniel_k
Könntest Du bitte sagen wo die Lücke in Unterweissach ist?
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Comment from ticki_52
Einfach die Linie irgendwo auswählen und dann siehst unten bei den Objekteigenschaften, dass es 2 Liniensegmente gibt und wo die beiden Bruchstellen sind.... Es sollte keine Liniensegmente mehr geben, wenn die Teilstücke wieder verbunden sind.
- 1136273646, v1
- 1136273647, v1
- 1136273648, v1
- 1136273649, v1
- 1136273650, v1
- 1136273651, v1
- 1136273652, v1
- 1136273653, v1
- 1136273654, v1
- Hochholzklinge (1136273655), v1
- Seeberg (5151662), v14
- Höhenweg (5151663), v13
- Schönblick (5151664), v7
- Hohholzstraße (26712895), v21
- 26736194, v6
- 26736195, v9
- 28348388, v63
- 56267603, v5
- 60131023, v7
- 60132465, v12
Relations (8)
- 15407837, v1
- 15407838, v1
- 15407839, v1
- 15407840, v1
- 15407841, v1
- 15407842, v1
- Seegut-Semmlersberg (4580294), v7
15083018, v2
- 10592339740, v1
- 10592339741, v1
- 10592339742, v1
- 10592339743, v1
- 10592339744, v1
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- 10592339759, v1
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