https://openstreetmap.org/copyright | https://openstreetmap.org |
Copyright OpenStreetMap and contributors, under an open license |
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eigentlich verwenden wir auch aus Qualitätsgründen keine amtlichen Werke. Bei Grenzen bleibt aber wohl kaum etwas anderes übrig (zumindest für die grobe Position). Allerdings dürfen wir sie nur verwenden, wenn wir ganz sicher sind, dass sie ungeschützt sind. Siehe https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Potential_Datasources#Amtliche_Werke ("Damit besitzen Kartenausschnitte, die in Gesetzen und Verordnungen (Absatz 1) verwendet werden, keinerlei Copyright, können also frei verwendet werden. Allerdings gelten die Erzeugnisse der Vermessungsämter nicht als Amtliches Werk, sondern unterliegen dem Schutz von §2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG.").
Da ich keine Karte aus einem Gesetz oder Verordnung habe, kann ich nicht helfen.
WIe sehen das andere Mapper?
Ich hab die Grenze frei nach der Hessenkarte 1936 (Public Domain) zurecht gezogen. Sie sollte jetzt weitestgehend der Realität entsprechen.