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Nein, sondern mit einer Abbiegerelation. Welches Schild ist das genau bzw. ist das auch für Fahrräder gültig? Wenn ja, dann >kann< man das auch mit einem kleinen "Einbahnstraße" und Notiz dazu eintragen, wenn man Relationen nicht mag/kann.
Von Süden nach Norden ist ein einbahnstrassentypisches Verbotsschild, ist aber keine Einbahnstrasse.
Ich frickel mal die Relationen dran.
bleibt noch festzuhalten, dass real die Strassenführung reichlich arschlos ist. Bewohner aus der 75 können "gegen die Pseudoeinbahnstrasse" fahren, 10m weiter dann eben nicht.
Dafür darf man am Ende der Bechsteinstrasse legal nur wenden (ohne Vorwarnung, wenn ich mich recht entsinne)
http://map.comlu.com/?zoom=18&lat=50.987251&lon=11.311670&layer=OSM%20Standard&overlays=TTT
Und ja, es gibt keine Fahrrad-frei etc. reines Verbot ohne Zusätze.
Des weiteren gibt es auf der Röhrstrasse auf Höhe der Braunstrasse ein Sackgassenschild, obwohl man da in alle Richtungen legal rumgurken kann.