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Kataster ist keine zulässige Quelle.
Ein amtliches Kataster ist in dieser Beziehung die einzige zuverlässige Quelle. Da gibt es sicherlich weniger fehler als in der Praxis.
Zumal es auch logisch stimmen würde
Nein. Diese Quelle ist schlicht unzulässig. Außerdem ist das Kataster keineswegs fehlerfrei.
Richtig ist das, was vor Ort dort steht. Zuverlässig wäre das, was die Gemeinde/Stadt dem Grundstückseigentümer (und der Vermessungsverwaltung) mitteilt. Dass die Vermesser dann eigene Fehler produzieren oder selber Hausnummern erfinden oder vor Ort gesehene Adressen ergänzen, habe ich an diversen Stellen bereits festgestellt (nach Rückfrage bei der Gemeinde).
Weshalb sollte eine amtliche Quelle unzulässig sein? Abgesehen davon stimmt das Kataster mit dem überein was an dem Haus steht. Die amtlich zusammengefassten geografischen Daten einer Gemeinden SIND das Kataster. Es ist die amtliche Basis einer gemeindlichen Auskunft und somit die Basis zur Vergabe der Hausnummern.
Richtig oder besser gesagt menschlich ist, dass "irgendwer" ab und an Fehler macht.
Vermesser erfinden keine Hausnummern sondern die Hausnummer wird dem Eigentümer einer Flurnummer vom örtlichen Katasteramt (wie immer das auch eine Gemeinde nennt) mitgeteilt und ist der Flurnummer zugeordnet. Werden also auf einer Flurnummer z.B. mehrere Reihenhäuschen errichtet, so haben die die gleiche Nummer! Ob der Eigentümer dann irgendwelche Entscheidungsmerkmale erfindet und diese amtlichen Charakter haben sei dahingestellt.
Wird ein bestehendes Grundstück geteilt nachdem die Hausnummern bereits vergeben sind, dann bekommt das neue Grundstück einen amtlichen Zusatz (z.B."a").
Einen vermeintlichen Fehler findet man z.B. im Krähenweg 52...66 und 68..74. Da ging die Behörde davon aus, dass die Grundstücke geteilt werden und hat im Vorfeld jedem geplanten Reihenhaus eine eigene Nummer verpasst. Nur wurde das Grundstück niemals geteilt, die vermeintlichen Reihenhäuser sind "nur" Eigentumswohnungen mit jeweils separatem Eingang und müssten z,B. 86a...d heissen. Nachdem man die Hausnummern bereits weiträumig vergeben hatte hat man's eben "falsch" gelassen.
http://vermessung.bayern.de/grenze/liegenschaftskataster.html