https://openstreetmap.org/copyright | https://openstreetmap.org |
Copyright OpenStreetMap and contributors, under an open license |
https://openstreetmap.org/copyright | https://openstreetmap.org |
Copyright OpenStreetMap and contributors, under an open license |
Durchfahrt durch Friedhof verboten, durch Verbotsschild "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und durch Tore.
Durchgang ist aber schon erlaubt?
Zeichen 250 gilt nur für Fahrzeuge, folglich darf man gehen. Nicht betroffen sind Rollstühle o.Ä. In Bayern gilt z.Z. die Sonderregelung, dass auch Fahrräder dürfen.
Das dürfte auf einem Friedhof auch unerwünscht sein. Derzeit wäre dann zusätzlich Schild 254 notwendig.
Begründung: An vielen Stellen steht Schild 250 wenn eigentlich Schild 260 sinnvoll wäre. Folglich: Fahrräder sind zwar Fahrzeuge, bewegen sich aber in einer Grauzone weil man wissen muss wie 250 "gemeint" ist. Word ein Fahrrad geschoben dann ist es ebensowenig ein Fahrzeug wie Kinderräder oder Kindertretroller.
"Word" muss "Wird" heissen.
Wobei dieser "torbewehrte" Weg nicht durch den Friedhof führt!