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Straßenbegleitende Radwege sind laut StVO Fahrbahnen, wovon die rechte zu benutzen sind, sie sind also in der Regel Einbahnstraßen. Das "Geisterradeln" ist aus gutem Grund verboten (12 x höherere Unfallgefahr!). Ausnahme ist, wenn es in der Gegenrichtung ausdrücklich erlaubt ("Fahrrad frei") oder gar angeordnet ist (blaue Radwegzeichen). Beides hier aber nicht der Fall. Bei Gehwege gibt es tatsächlich keine Einbahn (Außer vielleicht im Eingangsbereich von Stadien o.ä.) und an reinen Gewegen wäre das Tag Quatsch. Ich denke jeder Fußgängerroutingalgorithmus wird verstehen, dass es sich an den Fahrzeugverkehr richtet, ist bei Auto-Einbahnstraßen ja auch so.