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Das ist per Verordnung, also per Gesetz bestimmt: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40007559/LNO40007559.html
Dass die Landesstraße nur bis zum Bahnhof geht, kommt daher, dass sie überhaupt nur wegen der Anbindung des Bahnhofs eine Landesstraße ist. Bahnhöfe wurden früher als wichtig angesehen und daher sind aus Tradition viele Bahnhofszufahrten immer noch Landesstraßen.
Danke für den Hinweis. Google Maps liegt dann wohl falsch, aber das ist ja vor allem am Land eh keine große Überraschung. Anscheinend wird dieser Teil aber auch von ortsansässigen Einrichtungen als Teil der L1068 betrachtet, vermutlich mangels anderweitiger Bezeichnungen: "[...] LKW-Bergung auf die L1068 nahe Nexenhof [...]"
http://www.ffhollabrunn.at/index.php?option=com_content&view=article&id=1105:10092015-lkw-bergung-t1&catid=155:september-2015&Itemid=85
Wahrscheinlich verwendet die FF Google Maps. ;-)