https://openstreetmap.org/copyright | https://openstreetmap.org |
Copyright OpenStreetMap and contributors, under an open license |
https://openstreetmap.org/copyright | https://openstreetmap.org |
Copyright OpenStreetMap and contributors, under an open license |
Nö - nicht alles in Unterfürberg ist 30er-Zone. Zum Beispiel ist die Ernst-Goldmann-Straße keine. Und Einiges habe ich schon erfasst: http://product.itoworld.com/map/124?lon=10.95625&lat=49.47163&zoom=17&fullscreen=true
Ortstermin:
Ganz Unterfürberg ist eine 30er Zone. Auch die Spielstrassen gehören dazu. Die Beschilderung an jeder Zufahrtsstrasse sagt es eindeutig aus.
Es spricht aber ja nichts dagegen, dass in den Spielstrassen die v-max weiter eingeschränkt ist
?
Es handelt es sich bei verkehrsberuhigten Bereichen um eigenständige Verkehrsbereiche, in denen die besonderen Regeln des § 42 Abs. 3 StVO gelten. Dazu zählt *auch* die Vorschrift zur Schrittgeschwindigkeit. Das heißt, dass ein Zeichen 325.1 StVO eine Tempo-30-Zone, in der die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit eine andere, nämlich 30 km/h ist, beendet. Bei der Einfahrt in den VB ist also Zeichen 274.2 StVO entbehrlich.
Man muss ja auch vor einer Ortstafel kein "Ende-100-Schild" aufstellen :-P
Aber natürlich kann man an allen öffentlichen Straßen im Gebiet, die kein verkehrsberuhigter Bereich sind, maxspeed=30 setzen ;-)
Was spricht dagegen, den eigentlichen Kern der Note umzusetzen, und zwar den einen Teil mit 50, den anderen mit 30 zu taggen? Ist ja, soweit ich das rauslesen konnte, korrekt?
In meinen Augen nix.
Nur ist die Aufteilung anders. Ganz U-Fürberg ist eine 30-Zone und (nur) manche Bereiche (Spielstrassen) sind noch langsamer
Grundsätzlich ist das mit der Zweiteilung in dieser Straße richtig. Meine Bilder und meine Erinnerung zeigen nur nicht mehr genau, wo das Schild steht. Und Raten "bis zur Kurve" tu ich halt nur ungern...