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Ist das ausdrücklich als Fußweg ausgeschildert? Wenn nicht, dann ist "path" schon richtig. Im Zweifelsfall gehört da eher noch ein "bicycle=no" dran.
Und bitte nicht diese eine Kartendarstellung ("Mapnik") als Maß aller Dinge betrachten. Es gibt viele verschiedene Renderer und auch nicht-visuelle Anwendungen für die OSM-Daten. Entscheidend ist, dass die Daten richtig in der Datenbank erfasst sind. Ob da rote Punkte oder lila Sternchen draus werden ist allein Sache des Renderers und hat mit OpenStreetMap nur indirekt zu tun.
Das sind definitiv Fußwege, und so habe ich es jetzt (zurück) geändert.
Gibt's mit GPS kodierte Fotos von den Verbotsschildern? Wo stehen diese? Wo fängt der Radfahrverbot an, wo hört es auf?
Zum Thema path vs footway:
Wenn es sich bei einem Weg nicht um einen Trampelpfad über eine Wiese handelt, dann ist es innerhalb der Stadt ein Fußweg.
Ob man Radfahren darf oder nicht spielt da keine Rolle.
highway=path wurde als Sammeltag für alle Arten von Wegen eingeführt. Aber zumindest in AT hat sich die Bedeutung (Trampel-)pfad durchgesetzt. Nun ist es aber so, dass footway in AT access=no + foot=designated impliziert. Hier gibt es aber noch ein Fußweg-, noch ein Fahr- oder Reitverbotschild, nur ein Radfahrverbot (rundes Schild mit rotem Rand und Radsymbol). Für 2-spurige Fahrzeuge ist der Weg zu schmal, aber Motorradfahrer und Reiter können und dürfen den Weg benutzen - auch wenn das sicher nicht im Sinne der Erfinder ist. Ich hab den Weg nun als footway mit access=yes (damit Motorrad+Reiten erlaubt ist) + bicycle=no getaggt. Alternative wär eben highway=path. Ich hab nur die Beschilderung von der Terramaregasse aus gesehen. Kann sein, dass weiter westlich andere Schilder stehen. Der südlichste Teil der Gaargasse gehört ebenfalls angeschaut, der sieht am Orthofoto zu schmal für residential aus.
s/noch/weder
Auf meinem Foto hab ich ganz am Rand ein allg. Fahrverbot entdeckt und das Tag entsprechend korrigiert. Noch zu tun: Berechtigungen von Gaargasse westwärts ermitteln.
Der westliche Abschnitt ist ganz anders als der östliche. Etwas breiter und keine Verbotstafeln. Einschränkungen nur durch Barrieren. Zwischen Tuschlgasse und Gaargasse ist der Weg keinesfalls ein Fußweg, denn zumindest Radfahren ist erlaubt, denn von allen Seiten (Tuschlweg, Tuschlsteig, Gaargasse) kann man ohne eine Verbotstafel oder eine fahrradrelevante Barriere zu passieren auf den Schlossseeweg auffahren. Ob man die Ways 29205005 und 8679083 als cycleway oder path taggt, ist Geschmackssache, beides hat Nachteile. Ich hab es jetzt mal so gemacht, wie es die Realität am besten wiedergibt.