Changeset: 39508823
Die Bahnsteige hier sind durchaus für den "durchgehenden" Fußgängerverkehr relevant, daher zusätzlich mit <highway=footway> getaggt. Gebäudedurchfahrt mit <tunnel=building_passage> getaggt.
Closed by Biff
Tags
build | 2.4-21-g233799c |
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created_by | Potlatch 2 |
version | 2.4 |
Discussion
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Comment from aixbrick
Hallo,
das Taggen eines Bahnsteigs mit highway=footway halte ich für keine gute Idee. Das Tagging bewirkt, dass ein Navi den Bahnsteig als möglichen Weg von A nach B sieht und eine Person darüber leitet (was durchaus gefährlich sein kann, wenn die Person nicht bemerkt, dass sie sich auf einem Bahnsteig befindet). Bahnsteige dienen nur zum Warten auf einen Zug sowie zum Ein- und Ausstieg und nicht als Fußweg für den "Durchgangsverkehr". Bitte also das Tagging nochmal überdenken. -
Comment from zarl
Noch dazu wäre es ja dann ein gebührenpflichtiger Weg, wenn er über den Bahnsteig führt. Und an einer Seite fehlt das Geländer... ;-)
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Comment from Biff
Eine Zugangsbeschränkung zum Bahnsteig ist mir bisher nicht aufgefallen. Doch am Bahnsteig sind anscheinend Warnschilder "Vorsicht, Zugdurchfahrt! Abstand halten zum Gleis" vorhanden (sieht man ansatzweise ganz oben links unter http://www.ich-war-hier.de/wp-content/uploads/2010/06/P5307289.jpg). Ggf. als <hazard=yes> oder mit geeigneterem Wert taggen?. Mir wäre neu, dass der AVV eine Fahrkarte verlangt, damit man einen Bahnsteig betreten darf. Wo dies jedoch erforderlich ist, könnte man Bahnsteige mit <access=customers> taggen.
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Comment from zarl
Das ist anscheinend in NRW gut geregelt (Die Beförderungs- und Tarifbedingungen geben das zumindest nicht her, dass man Bahnsteige nicht auch zum Spazierengehen nutzen dürfte), hier in München gibt es noch die schlimme Bahnsteigkarte, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnsteigsperre#Deutschland
Also wäre der Bahnsteig durchaus als abkürzende Wegverbindung für (zB zwischen Mauerstrasse und Boxgraben nutzbar.
Das mit dem hazard ist vermutlich nicht verkehrt, interessant sind zusätzlich bei Bahnhöfen Hinweise wie tactile_paving und andere Hinweise für Blinde:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:OSM_for_the_blind#Objekte_eintragen.2C_die_f.C3.BCr_Blinde_von_besonderem_Interesse_sindCiao,
Zarl -
Comment from aixbrick
Eigentümerin der Bahnsteige ist die DB, demnach handelt es sich rechtlich um Privatgelände, das der Allgemeinheit nur zu bestimmten Zwecken zur Verfügung gestellt wird (Warten, Ein-/Ausstieg). Dazu gehört aus meiner Sicht nicht die Nutzung als Weg für "Durchgangsverkehr". Wenn man ihn inoffiziell so nutzt ist das wahrscheinlich noch OK, aber die Darstellung auf einer Karte oder einem Navi hat schon einen gewissen offiziellen Charakter.
Wenn das Tagging als footway (ggf. mit ergänzenden Tags) aber legitim ist, dann sollte vielleicht auch nur der eigentliche Weg zwischen den Zugängen so eingetragen sein und nicht der gesamte Bahnsteig (aktuell sind ja auch die Bereiche hinter den Zugängen als footway getaggt, wo der Weg dann quasi als Sackgasse endet). -
Comment from Biff
Klar hat der Besitzer das Hausrecht, doch ist mir nicht bekannt, dass die Bahn den Zutritt zum Bahnsteig in irgendeiner Weise beschränkt oder reglementiert. (Außer jenseits der Enden der Bahnsteige, wo natürlich entsprechende Schilder stehen, die den Durchgang aufs Gleisbett verbieten.) Fußwege durch Einkaufszentren (Privatgelände) oder an Flüssen entlang (Lebensgefahr, wenn man reinfällt) oder Bürgersteige an Straßen, auf denen Straßenbahnen fahren, werden doch auch ganz normal getaggt? Was ist hier wirklich anders?
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Comment from zarl
Das ist zwar eine Bahnanlage im Sinne von
https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnanlage
Ich frage mich aber, ob das auch DB-Fernbahnhof (eher Haltestelle) oder ein Haltepunkt im Aachener Nah- bzw. Regionalverkehrsnetz ist. Bei letzterem dürften die Beförderungs- und Tarifbedingungen von NRW gelten (die kann man rasch raussuchen), und da fand ich jedenfalls keinen Hinweis auf eine Bahnsteigkarte, die zumindest in München den Bereich innerhalb der Sperren für den "allgemeinen Verkehrsgebrauch" wirkungsvoll behindert.Und der "Allgemeine Verkehrsgebrauch" ist glaube ich ein guter Aufhänger: Du solltest vielleicht vor Ort nachsehen, ob Wegweiser ausserhalb des Bahnsteigbereichs die Passage zu anderen Zielen anzeigen, also zB an der Vaalser Strasse ein Wegweiser "Fussweg zum Boxgraben" oder so.
Es gibt ja auch U-Bahn-Stationen, die gleichzeitig als Fussgänger-Unterführung an grossen Kreuzungen dienen.
Auch bei Einkaufszentren gibt es teilweise öffentliche Passagen, aber auch da mappen wir, was vor Ort zu sehen ist. Sei es Beschränkung oder offensichtlich benutzbarer Weg.
Wege an Flüssen (in der Natur) sind wieder was anderes. Wenn nichts dort steht wird der Zutritt eigentlich nur durch das Naturschutzgesetz beschränkt, wenn ich mich nicht sehr irre. In Bayern gibt es sogar ein allgemeines Betretungsrecht, sogar mit Verfassungsrang (Art. 141 Bayer. Verf.).
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Comment from aixbrick
Ich habe dazu mal ein Thema im Forum erstellt (muss aber wohl noch freigeschaltet werden), damit sich noch andere an der Diskussion beteiligen können. Wie gesagt, ich halte das Tagging als footway nicht für sinnvoll, lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren ;-).
- Comment from aixbrick
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