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Zutrittsberechtigung von privaten Hauszugängen richtiggestellt
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Weg durch Naturschutzgebiet. Schild 'Zutritt nicht gestattet'. Beidseitig mit geschlossenem Stahltor gesichert. Überwuchert und kaum noch begehbar.
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Privater Zugang zu Grabelandparzellen. Zutritt nur für Pächter.
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Privatweg. Schild 'Privatweg, Zutritt verboten' verschlossenes Tor
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Feld/Waldweg existiert nicht (mehr). Fußweg befindet sich im eingezeunten Schlosspark. Kein Zugang für die Öffentlichkeit.
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Fußgängerberechtigung entfernt. Es handelt sich um eine Richtungsfahrbahn einer 6-spurigen Ausfallstraße ohne Fußweg/Seitenstreifen o.Ä. Lebensgefahr.
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Zugang zu einem Privatgrunstück. Zugang durch Schranke (vorn) und Tor (weiter hinten) gesperrt
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Hoch umzäuntes Gelände der Emschergenossenschaft. Kein Zugang für die Öffentlichkeit. Deshalb aufgeteilt in zugänglichen und nicht zugänglichen Teil
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Gelände innerhalb einer JVA, Zugang nur für Häftlinge während des Freigangs und wür Justizangestellte.
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Privatgrundstück
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Freie Zufahrt und privater Teil getrennt
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Zuweg/Zugang zur Springoruntrasse für Fußgänger und Radfahrer
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Privater Hofzugang, Verschlossenes Tor, Schild 'Zutritt verboten'
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Bewirtschaftungsweg einer wasserwirtschaftlichen Anlage, durch verschlossenes Tor abgesperrt, Zutritt verboten
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Privater Hofzugang, Schild 'Zutritt verboten'
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Verkehrsregeln angewandt
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Verkehrsregeln angewandt
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Verkehrsregeln angewandt
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Verkehrsregeln angewandt
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Service-Zugangstor für Kläranlage. Normalerweise dauernd geschlossen