Nach Baustellentätigkeit wieder für den Durchgang geöffnet
Betreten des Weges wegen Einsturzgefahr verboten
Durchgang wegen Einsturzgefahr verboten
Ehemaliger Fussweg nicht mehr passierbar
Am Anfang des Weges Hinweisschild auf "Kein Weitergehen" wegen dem Schutz von seltenen Pflanzen.
Kein Weg vorhanden durch die Reihen der Weinreben
Privatweg der im Garten der Besitzer endet. Ein Hund bewacht.
Wassergraben ca. 1m breit ohne Brücke. Weicher unbefestigter Randbereich.
Ackerfläche. Pfad nicht mehr vorhanden.
Aus eigener Er"fahrung" ist kein Weg vorhanden
Wanderweg für Radfahren verboten laut Gemeinde Kaltern
Firmengelände. Zugang nur für Mitarbeiter.
Kein Weg vorhanden. Statt dessen gibt es eine weitere Pferdekoppel. Fahrbaren Weg hinzugefügt.
Fussweg nicht (mehr) vorhanden - Eingezäuntes Grundstück!