Langlaufloipen: Radfahren, Reiten und zu Fuß betreten nicht erlaubt
Aktualisieren von jährlich wiederkehrenden Wegesperrungen und Korrigieren/Ergänzen von Wegenamen
Jährlich wiederkehrende Sperrung des Weges von 01.06. bis 15.7. Ist das so korrekt eingetragen?
Betreten des Naturschutzgebiets auf nicht markierten Wegen ist verboten
Anpassung der Schutzgebietsregeln
Grenze des Naturschutzgebiets Blindesee korrigiert
korrigierter Wegverlauf und korrigierte Wegnamen
beachte Landeswaldgesetz und Beschilderung vor Ort (2 Meter Regel für Fahrräder)
Fahrräder verboten auf Wegen unter 2m Breite nach Beschilderung vor Ort und Landeswaldgesetz
siehe Beschilderung zu Waldschutzgebiet und Naturschutzgebiet an den Eingängen der Gebiete
Weg gesperrt, da kein ausgeschilderter Wanderweg innerhalb von Naturschutzgebiet
Befahren mit Rad nicht erlaubt (Landeswaldgesetz)
Befahren mit Rad nicht erlaubt (Landeswaldgesetz)
Befahren mit Rad nicht erlaubt (Landeswaldgesetz)