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Tatsächlich soll hier immer noch der neue Güterzugtunnel entstehen:
https://www.bahnausbau-nuernberg-bamberg.de/projekte/gueterzugtunnel-fuerth.html
Es gibt aber bisher noch überhaupt keinen Planfeststellungsbeschluss für den Güterzugtunnel und seine Zuläufe (Strecke 5955) und der S-Bahnverschwenk (Strecke 5972) ist durch den Klageerfolg der Stadt Fürth vor sechs Jahren (https://www.marktspiegel.de/fuerth/c-lokales/neues-zum-s-bahn-ausbau_a103151) so gut wie tot.
Es ist hier das Gleiche wie bei der mal vor einigen Monaten zwischen Herzogenaurach, Erlangen und Nürnberg eingezeichneten und dann wieder zurecht gelöschten geplanten Strecke der Stadtumlandbahn, wo ein User einfach mal drauf los gezeichnet hat, obwohl die endgültige Trasse noch garnicht feststand und es dafür weder ein Raumordnungs- noch ein Planfeststellungsverfahren gibt/gab.
Aus meiner Sicht sollten solche angedachten/geplanten Verkehrswege - egal ob Bahn oder Straße - erst dann eingzeichnet werden, wenn sie auch wirklich durch einen Planfeststellungsbeschluss in ihrer Trasse aus Ausprägung endgültig feststehen.
Ich wäre deshalb klar dafür, beide angedachten Strecken wieder zu löschen, solange noch garnicht klar ist, ob und wie sie genau gebaut werden.
Ich habe die Strecken nach der zustimmenden Meinung diverser User in der Diskussion im Forum gelöscht. Damit kann hier zu.
Der Güterzugtunnel ist zum Teil bereits planfestgestellt [1], der Planfeststellungsbeschluss für den S-Bahn-Verschwenk wurde nicht aufgehoben [2]. Und jetzt?
[1] https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Anhoerung/Bayern/2024/VDE_8_1_Ausbaustrecke_Nbg_Ebensfeld_PFA_13/0313_PF_VDE_8_1_Ausbaustrecke_Nbg_Ebensfeld_PFA_13.pdf?__blob=publicationFile&v=1
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnstrecke_N%C3%BCrnberg%E2%80%93Bamberg#S-Bahn_F%C3%BCrth%E2%80%93Eltersdorf
Der Planfeststellungsbeschluss des S-Bahnverschwenks wurde von der Stadt Fürth wie gesagt erfolgreich beklagt und in diesem Zusammenhang als rechtswidrig sowie nicht vollziehbar angesehen.:
https://www.bverwg.de/pm/2017/77
Und der Güterzugtunnel hat definitiv noch keinen teilweise Planfeststellungsbeschluss - lediglich ein kurzes Stück (PFA) seines Zulaufs im Norden, doch mit nur diesem hat das Gesamtprojekt eben noch keine Genehmigung und könnte nicht funktional genutzt werden.
Somit also erfüllen beide Gesamtprojekte also nicht die OSM-Vorgaben für proposed. Die Regeln sind zu akzeptieren.
Naja, die "OSM-Vorgaben für prosposed" wurden in der Forendiskussion nun so ausgelegt, dass "proposed" für Eisenbahnen in Deutschland kaum noch zur Anwendung kommen wird. Der Planfeststellungsbeschluss wurde indes zwar erfolgreich beklagt und für nicht vollziehbar erklärt, jedoch nicht aufgehoben. Dokumentation siehe https://community.openstreetmap.org/t/s-bahnverschwenk-guterzugtunnel-furth-loschen/121561/43
Und damit besteht keine Perspektive auf Realisierung - genau wie im OSM-Regelwerk (nicht im Forum!) gefordert.
Hier wurde also nichts neu ausgelegt sondern sauber auf die Erfüllung der OSM-Richtlinie hingewiesen und dass diese einzuhalten ist. Und damit kann sogar sehr viel in Sachen proposed zur Anwendung kommen. Ich verstehe deshalb deine seltsame Bemerkung dahingehend nicht.