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Am Beginn steht aber laut Google Streetview ein allgemeines Fahrverbot - ausgenommen Anrainer. Gibts da inzwischen ein Zusatzschild das auch Radfahrer davon ausnimmt?
Die Sterngartl-Gusental-Runde (ich glaube "D") ist dort durchmarkiert.
Ebenso ist der Reitweg dort markiert (sieht man sogar im Streetview klein unter dem Fahrverbotsschild).
Und nur weil dort ein allgemeines Fahrverbot ist, heißt das noch lange nicht, dass der Access private ist.
Dann müsste man zahlreich Öffentliches Gut in den privat Satus nehmen. Und sowieso jede Forststraße etc.
Doch - genau das drückt das Fahrverbot samt zuusatztafel aus. Fußgänger erlaubt, Fahrzeuge inkl. Fahrräder nur für Anrainer. Reiten ist durch kein Schild verboten, also erlaubt.
Wir von OSM dürfen uns leider nicht über Verkehrstafeln hinweg setzen.
Wenn du glaubst, dass das Fahrverbot dort nicht die wirkliche Benützungserlabnis ausdrückt => Mail an die Gemeinde oder die BH. Wenn die Verbotstafel entfernt/geändert wird - oder du zumindest eine Mail mit der Erlaubnis der Gemeinde für Fahrräder erhältst, dann dürfen wir das bei OSM das Verbot für alle Fahrzeuge wieder entfernen.
Reicht der Link zur offiziellen MTB-Karte, die den Weg ausschildert, oder soll ich von Leader, Gemeinde und BH noch was anfordern?
Außerdem wird laut OSM:wiki access:private wie folgt vergeben:
"Kein Zugang für die breite Öffentlichkeit, Benutzung nach individueller Erlaubnis. Oft auf Werksgeländen oder größeren Privatgrundstücken. Beispiele: Ein Firmenparkplatz nur für Mitarbeiter, eine Einfahrt mit Schild "Zugang verboten"."
--> Das trifft hier nicht zu. Ein Zugang für die breite Öffentlichkeit ist gegeben, weil das Grundstück auch der breiten Öffentlichkeit gehört. Es gibt lediglich eine Nutzungseinschränkung durch das allgemeine Fahrverbot (ausgenommen Anrainer, und offenbar nicht-beschilderten Ausnahmen).
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:access
OSM empfiehlt hier nämlich auch vehicle=destination bei dieser Schilderkombination: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:access#H%C3%A4ufige_Fehler
Link zur MTB-Karte:
https://www.sterngartl-gusental.at/wp-content/uploads/2020/10/mtb-sterngart-gusental-60x64cm_2020low.pdf
Ich habe die Note zur Diskussion gegeben, wie das unsere Kollegen sehen, vielleicht kannst du darin deinen Sichtweise auch nochmal begründen, danke
https://community.openstreetmap.org/t/was-entscheidet-eher-uber-rad-access-verkehrschild-oder-vorhandensein-in-radkarte/115334
Radrouten sind für das access Tagging nicht relevant. Hierfür sind ausschließlich Verkehrszeichen maßgebend.
Leider gibt es das immer wieder, dass das Radfahren auch auf Radrouten verboten wird. Manchmal ist das tatsächlich so gewollt. Oftmals ist es einfach eine falsche Beschilderung. Das können wir aber nur selten beurteilen.
das problem ist hierbei, dass das verkehrszeichen nur von süden kommend platziert ist. kommt man von den ostseitigen öffentlichen straßen (öffentliches gut – hier als Forstweg eingetragen) von der Siedlung Haldweg oder vom Haus Kitzelsbach 11 zu diesem Weg, ist keinerlei Verkehrszeichen montiert.
Sprich: Das allgemeine Fahrverbot ausgenommen Anrainer gilt hierbei nur wenn man von der B126 einfährt. Wenn man von den beiden anderen Wegen auf diesen Weg einbiegt, gibt es keinerlei Fahrverbot.
das problem ist hierbei, dass das verkehrszeichen nur von süden und norden kommend platziert ist. kommt man von den ostseitigen öffentlichen straßen (öffentliches gut – hier als Forstweg eingetragen) von der Siedlung Haldweg oder vom Haus Kitzelsbach 11 zu diesem Weg, ist keinerlei Verkehrszeichen montiert.
Sprich: Das allgemeine Fahrverbot ausgenommen Anrainer gilt hierbei nur wenn man von der B126 einfährt. Wenn man von den beiden anderen Wegen auf diesen Weg einbiegt, gibt es keinerlei Fahrverbot.
Hi, du sprichst immer von "öffentlichem Gut". Ich weiß nicht wie sehr du mit dem access-Tagging von OSM vertraut bist: aber Eigentumsverhältnisse sind dafür völlig irrelevant. Es können Wege auf öffentlichem Gut trotzdem für die Öffentlichkeit gesperrt sein, und umgekehr Wege in Privatbesitz für die Öffentlichkeit freigegeben sein. Nur das ist für OSM relevant.
Wie du aus der Diskusssion im Forum lesen kannst, ist in diesem Fall das Verkehrszeichen entscheidend. Man kann zwar trotzdem eine Radroute laut Karte eintragen, aber das Fahrradfahren ist laut Schild nicht erlaubt.
Wenn es zudem noch weitere Widersprüchlichkeiten gibt (z.b Verbotsschild nur an einem Straßenende vorhanden) - dann muss du die Situation mit einer Behörde klären - erst dann dürfen wir uns von OSM ausnahmsweise über das Fahrverbot hinwegsetzen.
Das kommt halt in der Praxis manchmal vor, und wenn man wirklich Radeln darf, dann wird dir das die Gemeinde eh gerne bestätigen.
Nachdem ich von diesem Hinweis https://www.openstreetmap.org/note/4313902 hierher verwiesen wurde:
ich habe jetzt einmal access=private auf vehicle=private geändert und die konkrete Beschilderung mit traffic_sign=AT:52.1,54[ausgenommen Anrainer] angegeben. Das ist wohl der unstrittige Teil und damit ist der Weg zumindest für Fußgänger und Reiter nutzbar, für Radfahrer bleibt er aber weiterhin verboten. Leider ist die Beschilderung für Radfahrer vglw. oft fehlerhaft und widersprüchlich.
@bergswag420: um es nochmal deutlich zu erwähnen: Das korrekte Tagging dieser Straße laut Schild wurde nun von Luzandro korrekt eintragen ("vehicle=private"), dass "access=private" zuvor war nicht ganz korrekt, da es auch Fußgänger miteinschließt, trotzdem ist Fahrradfahren nicht erlaubt laut Schild. Das wurde versucht dir hier und auch im verlinkten Forumthread zu erklären.
Daher bedeutet es auch nicht, dass nun jede Fortstraße oder Straße mit "allgemeinem Fahrverbot" im Großraum Linz mit "access=private" getaggt wird, wie du in deinen zahlreichen neuen Notes andeutest.
Ja- das war hier falsch bzw. nic ht ganz korrekt. Wurde hier in der Note und im Thread aber auch nicht in Frage gestellt. Es ging hier ja eher um das von dir gemeldete "Radfahren erlaubt, da öffentliches Grundstück, nur für Autos verboten"
Ich hatte den Fall eines offiziellen Radwegs, der per Wegweiser in eine gesperrte Straße wies. E-Mail an die Gemeinde sorgte für Änderung der Beschilderung.
Und ich kenne einen Fall wo der Eigentümer wirklich nicht das Radfahren erlaubt, es aber noch keine Alternative für die Radroute gibt. Tja. Gibt es halt.