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Seitenstreifen außerorts sind immer zur Benutzung durch Radfahrer vorgesehen. Deswegen halte ich den Tag für gerechtfertigt.
Die Benutzung ist erlaubt, sofern keine Fussgänger behindert werden, erlaubt ist ungleich verpflichtend.
Im Wiki wird aber die Verpflichtung der Nutzung für cycleway=lane genannt.
Verpflichtende Radwege haben vorgeschriebene Mindestbreiten, was Seitenstreifen nicht haben. Das bedeutet, man erwartet aufgrund des Tags eine Fahrradinfrastruktur, die nicht vorhanden ist, nämlich einen vollwertigen Radweg. Ich finde das etwas irreführend.
Die Benutzung ist verpflichtend, die Anlage zur StVO sagt zur Fahrbahnbegrenzung: "Grenzt sie einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren." Ein Fahrrad ist ein "ähnlich langsames Fahrzeug" und damit verpflichtet, den Seitenstreifen zu benutzen, ansonsten gibt es ein Bußgeld.
Kein Radweg, kein cycleway. Seitenstreifen=shoulder.
@ Prince Kassad
Seitenstreifen gehören nicht zur Fahrbahn.
Deine o.a. Aussage auf Fahrräder zu beziehen ist Quatsch, §2, Abs. 1 StVo
Das gerade ein anonymer Nutzer den Begriff Quatsch einbringt ist kennzeichnend.