https://openstreetmap.org/copyright | https://openstreetmap.org |
Copyright OpenStreetMap and contributors, under an open license |
https://openstreetmap.org/copyright | https://openstreetmap.org |
Copyright OpenStreetMap and contributors, under an open license |
Da die Treppe rein privater Natur ist, sollte man sie nicht darstellen.
Sehe ich nicht so. Dann sollte man die als access=private taggen. Wenn sie privat aber allgemein zugänglich ist dann erst recht.
Die Treppe ist so zugänglich und kürzt den Weg ab wenn man von Norden kommt. Oben an der Frankfurter hat sie ein Tor, welches aber nicht abgeschlossen ist. Ad hoc weiß ich nicht ob was an dem Tor geschildert ist, aber ein grundsätzliches Durchgangsverbot gibt es meines Wissens nicht. (der der den Fehler eingetragen hatte)
Es müsste halt nur die genaue Lage lokalisiert werden - meine Makierung war nur eine Schätzung.
Treppe befindet sich etwa 10m vor der Ampel, ziemlich genau in Verlängerung des Weges in den Gärten (Mapillary). Müssten nur noch die Rechte geklärt werden.
Ich kann bestätigen, dass die Treppe direkt gegenüber dem Weg in die Kleingärten liegt. Die Treppe hat oben zum Fußweg hin ein Tor. Dieses kann geöffnet werden. Es ist nicht verschlossen. Ich schlage daher vor, die Treppe einzutragen und mit der Zugänglichkeit "geduldet" zu kennzeichnen.
Die Treppe ist frei zugänglich, also öffentlich, genauso wie der Weg unterhalb vor der Kleingartenanlage.