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die Beschilderung ist hier dämlich. An der Kreuzung eins vorher (an der Wollstraße) von Norden kommend sieht man ein "Kraftfahrstraße"-Schild. Das hat den Effekt, dass die Straße von Norden kommend (nicht von Süden kommend!) Kraftfahrstraße ist und man damit als Radler nicht legal auf dieser Straße fahren darf. Theoretisch bräuchte man hier so etwas wie "motorroad:backward=yes". Ich gehe aber davon aus, dass die Beschilderung einfach nur ein Versehen ist.
> An der Kreuzung eins vorher (an der Wollstraße)...
Danke für den Hinweis. Die Beschilderung dort habe ich eben angeschaut über https://www.mapillary.com/app/?lat=49.62681744&lng=8.36689482&z=17&pKey=g5ufOX1KaCRDeynNxAiobg&focus=photo&x=0.5088487918248011&y=0.5101019864701541&zoom=0
Oben steht tatsächlich "Kraftfahrstraße", unten aber, dass Radfahrer an der nächsten Abzweigung nach rechts abbiegen sollen.
Das Schild "Kraftfahrstraße" soll sich vermutlich nur auf den oberen "Geradeaus-Wegweiser" beziehen und Radfahren ist in beiden Richtungen bis/ab Pfauentorstraße/Ludwigstraße erlaubt.
Unter dem Schild "Kraftfahrstraße" fehlt wahrscheinlich ein Zusatzschild "in 100 m".
Kommentar von Anonym ist von mir.
Bin eben so der Meinung und mach nun hier zu, da ich es ändere.