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Danke für den Hinweis! Vor Ort (zumindest am südlichen Ende des Wegs) ist keinerlei Beschilderung sichtbar. Bist du der Eigentümer und möchtest nicht, dass der Weg von jedermann benutzt wird?
In Deutschland gibt es das "Betretungsrecht der freien Lanschaft". Das erscheint mir hier gegeben.
Muss mal jemand vor Ort prüfen.
Die Wege mögen über privates Gelände führen, es gibt aber keinen Hinweis, der die Benutzung verbietet.
Wenn der/die Eigentümer/in ein Betretungsverbot wünscht, soll er/sie das entsprechend kennzeichnen.